Gerichte: Kein Verkaufsverbot für das Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1N
Musste Samsung mit dem Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 Ende Januar vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf noch eine herbe Schlappe gegen den Konkurrenten Apple einstecken, so darf sich der südkoreanische Konzern nun freuen. Das Düsseldorfer Landgericht erteilte dem von Apple angestrebten Verkaufsverbot für das Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1N eine Abfuhr.
Für das Gericht unterscheidet sich das, im Vergleich zum ursprünglichen Galaxy Tab 10.1, modifizierte Galaxy Tab 10.1N nun "hinreichend deutlich" von Apples Tablet iPad. Samsung hatte das Galaxy Tab 10.1N Mitte September 2011 in Deutschland als Antwort auf das Verkaufsverbot für das Tablet 10.1 in Deutschland auf den Markt gebracht. Trotzdem sei laut Gericht auch das 10.1N "in seiner Gestaltung an die iPad-Geräte angelehnt".
Da für das Gericht aber keine Verwechslungsgefahr mehr besteht, konnte der von Apple angeführte Wettbewerbsverstoß nicht aufrecht erhalten werden. Samsung verstoße durch den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 N nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Daher wies das Landgericht Düsseldorf am heutigen Donnerstag den Antrag von Apple ab.
Quelle(n)
Reuters.com: http://www.reuters.com/article/2012/02/09/us-samsung-apple-idUSTRE8180TQ20120209
Fosspatents.blogspot.com: http://fosspatents.blogspot.com/2012/02/dusseldorf-court-denies-preliminary.html
Lg-duesseldorf.nrw.de: http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/12-02.pdf