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Gerichte: OLG verbietet Verkauf von Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9

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Samsung muss vor Gericht erneut einen herben Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem südkoreanischen Technologieriesen den Vertrieb der beiden Tablet-PCs Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 in Deutschland verboten.

Erneute Schlappe vor Gericht: Samsung muss vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf erneut eine Schlappe gegen den Konkurrenten Apple in Deutschland einstecken. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts untersagte Samsung hierzulande den Vertrieb der beiden Tablets Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9. Besagte Samsung-Tablets würden das iPad von Apple in "unlauterer Weise" nachahmen.

Im September 2011 hatte das Landgericht Düsseldorf ein Verkaufsverbot für das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 von Samsung bestätigt. Samsung legte dann wie erwartet, gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf zum Verkaufsverbot des Tablets Galaxy Tab 10.1 Berufung ein. Als weitere Reaktion auf das Verkaufsverbot brachte Samsung zudem kurzerhand das modifizierte Tablet Galaxy Tab 10.1N auf den Markt.

Auch in anderen Ländern wie Australien und den USA beschäftigen die beiden Weltkonzerne die Gerichte. Während Samsung in Deutschland weiter an dem verhängten Verkaufsverbot zu knabbern hat, konnte der südkoreanische Konzern in Australien, den Niederlanden und den USA bereits Erfolge im Patent- und Geschmacksmusterstreit verbuchen.

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Autor: Ronald Tiefenthäler, 31.01.2012 (Update: 11.05.2024)