EU-Parlament winkt Urheberrechtsreform trotz Protesten durch
Für viele Nutzer des Internets dürfte der 26. März 2019 ein schwarzer Tag sein. Es handelt sich um den Tag, an dem das EU-Parlament, trotz massiver Gegenwehr diverser Verbände und großen Demonstrationen in vielen Städten mit 200.000 Teilnehmern, für die neue Urheberrechtsreform inklusive Artikel 13 gestimmt hat. Damit soll das neue Urheberrecht in 2 Jahren in Kraft treten. Anschließend dürften sämtliche große Plattformen wie Google, Facebook, Twitter etc. auf Uploadfilter setzen, um nicht für potentielle Urheberrechtsverletzungen haften zu müssen, während vermutlich viele kleine Foren etc. ihren Dienst einstellen werden, da sie die Entwicklung solcher Filter weder selbst stemmen, noch sich derartige Filter von großen Anbieter leisten können.
Der Rat - eine letzte Hürde
Allerdings ist mit dieser Abstimmung die Reform tatsächlich immer noch nicht komplett durch. So muss der Rat der Europäischen Union dem Gesetz am 9. April ebenfalls noch zustimmen, bevor es endgültig den legislativen Prozess abgeschlossen hat. Hierbei müssen die einzelnen Mitgliedsstaaten in ihrer Abstimmung noch eine qualifizierte Mehrheit erreichen. Dabei könnten Deutschland und/oder Frankreich der Reform aufgrund ihres hohen Bevölkerungsanteils immer noch den Stöpsel ziehen. Dies ist allerdings unwahrscheinlich, waren es doch Deutschland und Frankreich, die die Reform überhaupt erst durchgedrückt haben.
Der EuGH - die letzte Hoffnung
Allerdings gibt es noch einen letzten Hoffnungsschimmer für die Kritiker der Reform: Der Europäische Gerichtshof. Denn hier ist die Chance nicht ganz klein, dass der Gerichtshof zumindest Artikel 13 wieder einkassiert. Diese Hoffnung fußt auf einem Urteil des EuGH aus dem Jahre 2012. Auch hier sollten die Sozialen Netzwerke dazu gezwungen werden, Upload-Filter einzusetzen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Zwar fordert das neue Urheberrecht nicht explizit den Einsatz von Upload-Filter, da diese allerdings die einzige Möglichkeit für Plattformbetreiber darstellen, den neuen Anforderungen zu genügen, könnte der EuGH hier ähnlich urteilen.