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EU: Die Urheberrechtsreform ist zurück - und sie wird noch schlimmer ~ Update

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Frankreich und Deutschland sind sich einig. Nachdem die beiden Staaten die Urheberrechtsreform im Januar blockiert haben, wurde nun ein Kompromiss geschlossen, der den umstrittenen Artikel 13 nicht entschärft, sondern noch mehr Durchschlagskraft verleiht. Jetzt müssen die beiden Staaten allerdings noch die anderen Parteien des Trilogs und das Parlament überzeugen. ~ Update 14.02.2019: Es sieht jetzt danach aus, als hätten es Deutschland und Frankreich geschafft, die restlichen Verhandlungsparteien im Trilog von ihrem Vorschlag zu überzeugen.

Bei der Urheberrechtsreform der Europäischen Union geht es gewaltig hin und her in den letzten Monaten. Hier eine Kurzfassung der Geschichte:

Nachdem das EU-Parlament Mitte 2018 die umstrittene Urheberrechtsreform abgelehnt hat, passierte diese mit ein paar Änderungen wenig später doch noch das Parlament. Anschließend ging die Reform in den Trilog, wobei viele Kritiker schon die Hoffnungen auf ein Stoppen der Reform aufgegeben haben, ging man doch davon aus, dass die drei Parteien Parlament, Kommission und Rat der Europäischen Union am gleichen Strang ziehen würden. Doch dann kam vor wenigen Wochen die Überraschung: Frankreich, Deutschland und einige andere Staaten stellten sich gegen die Reform. Die Freude unter Kritikern war groß, da man davon ausgegangen ist, dass es die Parteien nicht schaffen würden, vor der EU-Wahl Ende Mai einen Kompromiss zu schließen.

Jetzt scheint es als hätte man sich mal wieder geirrt. So ist es Frankreich und Deutschland gelungen, einen Kompromiss zu schließen, von dem sie jetzt noch die anderen Parteien im Trilog überzeugen müssen - und dieser macht aus Sicht von Kritikern vieles sogar noch schlimmer. Doch worum geht es eigentlich?

Artikel 13

Einer der zwei umstrittenen Teile der Reform ist der Artikel 13. Hierbei geht es zusammenfassend darum, Plattformen wie Youtube und Facebook künftig in die Verantwortung zu nehmen, wenn ihre Nutzer etwas posten, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Konkret bedeutet das: Upload-Filter. Denn ohne diesen lässt sich die Masse an Posts auf Sozialen Netzwerken kaum kontrollieren. Hierbei gibt es eine Reihe von Problemen: Upload-Filter können in der Regel nicht zwischen Urheberrechtsverletzungen und Parodien, Memes etc. unterscheiden und da sich soziale Netzwerke selbst schützen wollen, werden diese Upload-Filter vermutlich alles blockieren, was auch nur im Entferntesten eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte. Zusätzlich kritisieren viele, dass wenn eine solche Infrastruktur einmal installiert ist, diese leicht missbraucht werden könnte, um politische Meinungen zu unterdrücken.

Der Kompromiss der alles schlimmer macht

Und hier kommt jetzt der neue Kompromiss ins Spiel, hinter den sich Deutschland und Frankreich stellen. Bisher wurden von dieser Pflicht für Upload-Filter nämlich kleine Unternehmen ausgeschlossen, verfügen diese Unternehmen doch nicht über das nötige Personal oder die Ressourcen, um Upload-Filter zu entwickeln und zu installieren. Diese Ausnahmen wurden jetzt deutlich beschränkt. So gibt es jetzt ein Limit von drei Jahren für diese Ausnahmen. D.h. dass jede Plattform, auf der Nutzer Dinge posten können und die älter als drei Jahre ist, Upload-Filter einsetzen muss. Das dürfte eine große Belastung für betroffene Plattformen darstellen.

Artikel 11

Artikel 11, auch als Link-Steuer bekannt, soll künftig dafür sorgen, dass Websites dafür entlohnt werden, wenn Links auf ihre Websites mit einer Link-Vorschau auf Google, Facebook usw. gepostet werden. Das dies eigentlich nicht funktioniert, hat Spanien schon vor einigen Jahren bewiesen, die das gleiche System auf nationaler Eben probiert haben. Hier hat das Gesetz dazu geführt, dass große seriöse Nachrichtenplattformen einfach nicht mehr verlinkt wurden und das Internet mit Fake-News geflutet wurde, da die Ersteller dieser News gerne auf ihren Entlohnungs-Anspruch verzichten.

Google hat kürzlich getestet, was die Folgen dieses Artikels wären und kam zu dem Schluss, dass der Traffic auf Nachrichtenseiten durch das Fehlen der Link-Vorschau um 45 Prozent einbrechen würde, wenn der Artikel verabschiedet werden würde. Natürlich darf man hier nicht vergessen, dass Google ein großes unternehmerisches Interesse daran hat, dass die Urheberrechtsreform gestoppt wird. Nichts desto trotz zeigt dieser Test die negativen Folgen der Reform klar auf.

Die letzte Hoffnung

Sollten sich die beiden Schwergewichte in der EU, Deutschland und Frankreich, wirklich im Trilog durchsetzen können, würde es am Parlament hängen, die Reform anzunehmen oder abzulehnen. Hierbei haben allerdings schon die ersten Parteien Bedenken an dem neuen Kompromiss angemeldet. Kritiker sollten die Hoffnung also noch nicht ganz aufgeben.

~ Update 14.02.2019

Es sieht jetzt danach aus (Stand 14.02.2019), dass es Frankreich und Deutschland gelungen ist, die anderen Parteien (Parlament, Rat und Kommission) im Trilog von ihrem Vorschlag zu überzeugen. Damit muss die Reform jetzt nur noch das Parlament als letzte Hürde nehmen. Unter normalen Umständen wäre dies kaum mehr als ein formaler Akt, allerdings scheint bei der Urheberrechtsreform bisher nichts wirklich normal zu verlaufen. Es bleibt also spannend, wie die Geschichte ausgeht.

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Autor: Cornelius Wolff, 10.02.2019 (Update: 14.02.2019)