Deutschland: Kartellamt zieht wegen Facebook vor den Bundesgerichtshof
Nach den unzähligen Facebook-Datenskandalen der Vergangenheit hatte die Kartellbehörde das Unternehmen im Februar dazu gezwungen in Deutschland weniger Daten zu sammeln. Facebook klagte gegen die Entscheidung am Düsseldorfer Gericht.
Das Gericht kippte kürzlich die Entscheidung des Kartellamtes. Durch die neuen Datenschutzgesetze sieht sich das Kartellamt jedoch in einer guten Position den Fall eine Ebene höher neu zu verhandeln. Und so hat die Behörde eine Bearbeitung durch das oberste deutsche Gericht beantragt.
Seit Februar darf Facebook nun wieder ungehindert Daten von Personen sammeln. Die Kartellbehörde hatte insbesondere das Vorgehen verurteilt, dass Facebook auch Daten von Personen erhebt, welche gar keinen Account bei Facebook besitzen. Dies geschieht über die in viele andere Webseiten eingebundenen „Like“- oder „Share“- Buttons. Auch der Umgang mit Daten aus Drittapps wird scharf kritisiert, einer der Grundsteine für den Cambridge-Analytica-Skandal rund um Facebook.