Verbraucherzentrale mahnt PayPal wegen Kleingedrucktem ab
Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes deutsches Datenschutzrecht. Das hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Mitteilung zur Entscheidung des Landgerichts Berlin bekannt gegeben. Jetzt fordern Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung von Bezahldienstleister PayPal.
Der Vorwurf hier: Die Marktwächter halten die neuen AGBs des Onlinebezahldienstes PayPal für zu lang, unverständlich und daher benachteiligend für Verbraucher. Daher haben die Marktwächterexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) den Onlinebezahldienstleister PayPal zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.
Der Zahlungsdienstleister PayPal hatte im Januar neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingeführt. Wie Auswertungen der Verbraucherschützer mit einer Verständlichkeitssoftware ergaben, umfassen diese mehr als 20.000 Wörter und 1.000 Sätze auf 80 Seiten, der längste davon hat 111 Wörter. Aus Sicht der Experten verstößt der Anbieter damit gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt die Verbraucher.
Paypal verstoße gegen den "gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt die Verbraucher", so die Kritik der Markenwächter. Paypal hat nun bis Ende Februar Zeit, um die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
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