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VanMoof-Pleite: Was Kunden, Besteller und Leasingnehmer jetzt beachten müssen - um im besten Fall tausende Euro zu sparen

Die VanMoof-Pleite stellt verschiedene Kundengruppen vor Probleme (Symbolbild, the blowup)
Die VanMoof-Pleite stellt verschiedene Kundengruppen vor Probleme (Symbolbild, the blowup)
VanMoof ist - leider wenig überraschend - insolvent. Damit sind für viele Kunden und unterschiedliche Nutzergruppen vielfältige Konsequenzen verbunden. Insbesondere Besteller könnten aber mit einem blauen Auge davonkommen.

Nachdem der Hersteller VanMoof erst kürzlich einen Zahlungsaufschub erhalten hat, ist nun klar: Der E-Bike-Hersteller ist insolvent. Die Insolvenz gilt für die VanMoof Global Holding, VanMoof BV und VanMoof Global Support. Dem Statement des Unternehmens zufolge sind aber nur die niederländischen Dependancen des Unternehmens betroffen. Unternehmensangaben zufolge werden jetzt Wege zu einer Fortführung des Geschäftsbetriebs gesucht. Aktuell völlig unklar ist, ob zumindest ein Wartungsservice wieder etabliert werden kann.

Nutzern, die ein VanMoof-Fahrrad bestellt und bereits bezahlt, aber noch nicht geliefert bekommen haben, droht ein Totalverlust der Investition. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, die bereits bezahlte Summe relativ problemlos wiederzuerhalten: Nämlich, wenn bei Zahlung über Kreditkarte ein Chargeback-Verfahren angestoßen wird. Ob ein Chargeback auch bei einer Insolvenz des Vertragspartners möglich ist, ist auch abhängig von der genutzten Kreditkarte.

Besitzer eines VanMoof-E-Bikes können ihr Fahrrad zumindest aktuell noch wie gewohnt weiternutzen. Zwei Dinge sind dabei drohende Szenarien: Zum einen den Ausfall der Cloud-Architektur von VanMoof, was zu Nutzungseinschränkungen führen könnte. Aktuell ist die Sicherung des Verschlüsselung-Key bereits partiell möglich, wobei Nutzer die Möglichkeit auch wahrnehmen sollten. Kritischer wäre ein Defekt des E-Bikes an proprietären Teilen - eine Reparatur wäre aktuell kaum machbar.

Kunden, die ihr Fahrrad zur Reparatur aktuell eingeschickt haben, müssen dieses übrigens wieder erhalten - trotz Insolvenzverfahren geht das Fahrrad nicht in das Eigentum von VanMoof und damit in die Insolvenzmasse über. Die logische Ausgestaltung der Rückführung ist dabei allerdings ein anderes Thema.

Leasingnehmer sollten im Falle eines Defektes unbedingt eine möglicherweise Kulanzlösung mit dem Leasinggeber suchen. In einem Artikel haben wir die Rechtslage bereits dargelegt, JobRad wollte ein Statement nachliefern - und hat uns diesbezüglich auf die kommende Woche vertröstet.

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2023-07 > VanMoof-Pleite: Was Kunden, Besteller und Leasingnehmer jetzt beachten müssen - um im besten Fall tausende Euro zu sparen
Autor: Silvio Werner, 18.07.2023 (Update: 18.07.2023)