VanMoof-Pleite: Auch Leasing-Kunden vor Problemen (Interview mit Rechtsanwalt Christian Solmecke)
Der Hersteller VanMoof befindet sich in einer äußerst angespannten, wirtschaftlichen Lage. Aktuell ist noch unklar, ob VanMoof tatsächlich das komplette Aus droht - angesichts der hohen Verluste in der Vergangenheit wirkt eine komplette Beendigung des Geschäfts nicht abwegig. Bereits jetzt spüren Kunden die Konsequenzen des Zahlungsaufschubs: Bereits getätigte - und auch bezahlte - Bestellungen, werden nicht ausgeliefert, zudem sind keine Reparaturen mehr möglich.
Da die E-Bikes von VanMoof recht preisintensiv ist, wurden die E-Bikes auch durchaus im Rahmen von Leasing-Verträgen erworben. Auch aufgrund von Nutzerkommentaren haben wir uns der Rechtslage in Bezug auf das Leasing der Fahrräder angenommen. Dabei kommt es bei VanMoof aktuell zu einer unvorteilhaften Konstellation: So nutzt der Hersteller spezielle, eigene Teile bei seinen E-Bikes - damit ist die Reparatur nur beim Hersteller selbst möglich. Zudem sind die Fahrräder auch Medienberichten zufolge recht wartungsintensiv.
In Bezug auf den Leasing-Vertrag kann sich die Situation ergeben, dass das Fahrrad aufgrund eines Defektes nicht nutzbar ist, eine Reparatur von VanMoof aber nicht geleistet werden kann. So betont etwa JobRad deutlich, dass „Eine ständige Nutzbarkeit“ nicht „zu jederzeit garantiert werden“ kann. Rechtsanwalt Christian Solmecke zufolge besteht beim Leasing ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Leasinggeber, dem Kunden und dem eigentlichen Hersteller.
Dem Rechtsanwalt zufolge hat die Insolvenz des Hersteller „zunächst auf den Leasingvertrag keinen Einfluss, sofern das Rad bereits an den Kunden übergeben wurde“. Die Lage verkompliziere sich, wenn eine Reparatur nötig sei - denn in dieser Konstellation verweist der Leasinggeber an den Hersteller. Ist der Hersteller insolvent, so muss der Kunde die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
Tatsächlich muss der Leasinggeber erst einspringen, wenn der „Hersteller das Rad weder reparieren noch das Geld zurückzahlen kann“. Der Leasinggeber muss dann eine Möglichkeit finden, das Fahrrad angemessen zu reparieren - sonst kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, muss das Rad zurückgeben und „erhält dann vom Leasinggeber alle Leasingraten zurück abzüglich einer Nutzungsentschädigung“. Zudem können dem Rechtsanwalt Christian Solmecke zufolge auch Schadensersatzansprüche bestehen.
Für Leasingnehmer mit einem defekten VanMoof-Fahrrad ist die Situation also ebenfalls unangenehm, allerdings könnten diese im Gegensatz zu Käufern eines E-Bikes mit einem Defekt finanziell mit einem blauen Auge davonkommen. Dabei dürfte die rechtliche Durchsetzung mit einem ganz erheblichen Aufwand verbunden sein. Hoffen könnten Kunden dabei auf eine kulante Regelung der Leasinggeber. Wir haben bei zwei populären Leasinggebern für VanMoof-E-Bikes angefragt, bis zum Wochenende allerdings noch keine Reaktion erhalten.
Quelle(n)
Eigene, Christian Solmecke (WBS.LEGAL), Foto von Hiroshi Kimura auf Unsplash