VanMoof: Freiwillige Entschädigung für durch Insolvenz geschädigte Kunden
Wir haben im letzten Jahr mehrmals über die VanMoof-Pleite berichtet. Diese betraf Kunden in unterschiedlichen Ausmaßen. Probleme könnte es beispielsweise für Leasing-Nehmer eines entsprechenden Fahrrads geben, allerdings waren auch Bestandskunden von Problemen mit der Ersatzteilversorgung betroffen. Besonders hart traf es eine bestimmte Gruppe: Kunden, die ihr Fahrrad bereits gezahlt hatten, dieses aber noch nicht erhalten haben.
Rechtlich steht diesen Kunden nach dem Verkauf des Unternehmens kein Ersatz durch den neuen Eigentümer zu, aus der Insolvenzmasse des Unternehmens ist offenbar nicht mehr viel zu holen. Nun gibt der neue VanMoof-Eigentümer bekannt, geschädigte Käufer eines E-Bikes entschädigen zu wollen - zumindest zum Teil. Konkret bietet das Unternehmen betroffenen Kunden einen 1.000-Euro-Gutschein an. Dieser kann für das VanMoof S5, VanMoof A5 oder ein zukünftiges Modell eingesetzt werden.
In einem entsprechenden Blogpost weist VanMoof ausdrücklich darauf hin, dass das neue Management weder Zugang zu den bereits gezahlten Rädern, noch zu den bereits überwiesenen Geldbeiträgen hat. Das Angebot ersetzt dediziert nicht den Schadensersatzprozess, eine Inanspruchnahme des Gutscheins schließt die Beteiligung am Prozess nicht aus und umgekehrt. VanMoof empfiehlt die Teilnahme an dem Prozess sogar ausdrücklich.
VanMoof zufolge ist der Rabattcode bis zum 31. Dezember 2027 gültig. Das VanMoof S5 wird aktuell für einen Preis von 3.298 Euro angeboten, der offerierte Gutschein entspricht somit einem Rabatt von rund 30 Prozent - der finanzielle Schaden bleibt somit groß.
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