Urteil: Gericht erklärt Fake-Bewertungen für rechtswidrig
Fake-Bewertungen im Internet sind für Onlineshopper und Verkaufsportale der Albtraum. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Warnungen vor falschen Bewertungen auf Onlineshopping-Plattformen wie Amazon. Stiftung Warentest rät beispielsweise, sich von von Amazon Sternen und Bewertungen nicht blenden zu lassen. Ende Mai diesen Jahres hat sich sogar das Bundeskartellamt eingeschaltet und eine Untersuchung von falschen Nutzerbewertungen eingeleitet. Das hält Betrüger allerdings nicht davon ab, mit Fake-Bewertungen und Fake-Tests weiter dreist Kasse zu machen.
Jetzt gibt es ein Urteil mit Signalwirkung: Das Landgericht München hat Fake-Bewertungen in einem Urteil als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht hat der Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen frei erfundene Bewertungen der Firma Fivestar Marketing, die ihren Firmensitz im mittelamerikanischen Belize hat, statt gegeben. Fivestar darf keine Bewertungen von "Nutzern" mehr verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Quartier wie Hotel, Pension oder Ferienhaus übernachtet haben.
Zudem muss Fivestar dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Holidaycheck Auskunft geben, woher die erfundenen Fake-Bewertungen stammen. Das Gerichtsurteil selbst erging als sogenanntes Versäumnisurteil, da von Fivestar niemand bei Gericht erschienen war. Fivestar verkauft an Firmen Bewertungen als Sales Boost. Angeboten werden von Amazon-Bewertungen über Bewertungen von Apps, Arbeitgebern, Facebook, Google auch Bewertungen von Tripadvisor oder Trustpilot. Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab rund 23 Euro für eine Bewertungen am teuersten.
Auch der Bitkom äußert sich zu Fake-Bewertungen im Internet. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Dieses Urteil war überfällig. Sicherheit und Vertrauen sind für die Kunden von Online-Shops essenziell und Bewertungen tragen maßgeblich zum Vertrauen in den Onlinehandel bei. Wer gute Bewertungen kauft statt sie zu verdienen, verspielt dieses Vertrauen und erweist damit nicht nur sich selbst, sondern vor allem den Verbrauchern einen Bärendienst. Doch vor allem für die Handels- und Buchungsplattformen sind Fake-Bewertungen ein geschäftsschädigendes Ärgernis. Plattformen gehen daher schon lange gegen Bewertungsfälscher und Fake-Bewertungen vor. Von dem Urteil des Münchner Landgerichts geht deshalb auch für sie ein wichtiges Signal aus, und das ist gut so."