Urheberrecht: Abgeordnete stimmten aus Versehen gegen Änderung von Artikel 11 und 13
Gestern hat das Europäische Parlament die neue Urheberrechtsreform trotz heftiger Proteste verabschiedet. Teil dieser Reform sind auch die umstrittenen Artikel 11 und 13 (neuerdings Artikel 17). Hierbei handelt es sich bei ersterem um das sogenannte Leistungsschutzrecht, welches auch häufiger Linksteuer genannt wird. Mit Artikel 17 werden künftig Plattformbetreiber für die Inhalte ihrer Nutzer im Bezug auf Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, was höchstwahrscheinlich zu sogenannten Upload-Filtern führen dürfte, die in der Regel eher schlecht als recht funktionieren.
Da eben diese zwei Artikel so umstritten sind, wollte einige Parlamentarier des Europäischen Parlaments über diese Teile der Reform gesondert abstimmen. So hätte das Parlament die Reform auch ohne der zwei umstrittenen Artikel verabschieden können. Der Antrag auf ein gesondertes Votum über diese Artikel wurde allerdings denkbar knapp mit 5 Stimmen Differenz abgelehnt.
Und jetzt wird es für Kritiker besonders bitter: So kamen heute die korrigierten Abstimmungslisten ans Licht. Zur Erklärung: Abgeordnete können nach einer Abstimmung öffentlich ihre Meinung doch noch ändern, wenn sie in der eigentlichen Abstimmung "aus Versehen" für das falsche abgestimmt haben. Das Problem hierbei: Selbst wenn die Parlamentarier ihre Meinung danach noch öffentlich revidieren, hat dies kein Einfluss auf das Ergebnis, das somit weiter gültig ist. Und so hilft es erst mal nicht, das anscheinend ganze 10 Abgeordnete doch für den Antrag stimmen wollten, womit dieser angenommen worden wäre. Dem entsprechend frustriert haben heute auch die Kritiker der Reform auf diese Meldung reagiert. Allerdings merkten auch diverse Kritiker, wie z.B. Julia Reda von der Piratenpartei, an, dass es sich bei dieser Meinungsänderung der Parlamentarier lediglich um einen Versuch handeln könnte, nicht die Konsequenten für ihr Handeln tragen zu müssen, da sie sich ja nur geirrt hätten.
So oder so: Die Reform gilt jetzt vorerst und soll in 2 Jahren europaweit in Kraft treten. Es gibt aber mit dem EuGH noch Hoffnung für die vielen Gegner der Reform, dass zumindest Artikel 13 noch zurückgezogen wird.