Renault und Nissan geben Details zur E-Auto-Allianz bekannt
Nach schwierigen und zähen Verhandlungen über die Zukunft der Autoallianz zwischen Renault und Nissan haben die beiden großen Autohersteller jetzt eine Einigung erzielt. Wie es offiziell heißt, haben Renault und Nissan jetzt einen "wichtigen Meilenstein" in den Gesprächen über die "neuen Grundlagen für die zukünftige Partnerschaft" erreicht. Ziel sei es, "die Allianz zu stärken und die Wertschöpfung für alle Beteiligten zu maximieren".
Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Verwaltungsräte der Autobauer wurde ein Drei-Stufen-Plan vereinbart:
- Wiederbelebung der Partnerschaft durch operative Projekte mit hoher Wertschöpfung. Dies beinhaltet Schlüsselprojekte in Lateinamerika, Indien und Europa in den Bereichen Märkte, Fahrzeuge und Technologien.
- Verbesserung der strategischen Flexibilität durch neue Initiativen, denen sich die Partner anschließen können. Nissan investiert in Ampere, der neuen Elektro (EV)- und Softwareeinheit von Renault, mit dem Ziel, ein strategischer Anteilseigner zu werden.
- Eine ausgewogene Unternehmensführung und eine wechselseitige Beteiligung zur Förderung der betrieblichen Effizienz. Renault und Nissan sollen eine Überkreuzbeteiligung von 15 Prozent halten, die mit einer Sperrfrist und einer Stillhalteverpflichtung verbunden ist. Beide Unternehmen können die mit ihrer Direktbeteiligung verbundenen Stimmrechte frei ausüben, wobei eine Obergrenze von 15 Prozent gilt.
Im Zuge der Einigung wird Renault 28,4 Prozent der Nissan-Aktien auf einen französischen Treuhänder übertragen, durch den die Stimmrechte für die meisten Entscheidungen "neutralisiert" würden. Von wirtschaftlichen Rechten, wie Dividenden und Erlösen aus dem Verkauf von Aktien, würde bis zum Verkauf dieser Aktien jedoch vollständig Renault profitieren.
Renault soll den Treuhänder zudem anweisen, die ihm anvertrauten Nissan-Aktien in einem koordinierten und geordneten Verfahren zu veräußern, falls dies für Renault wirtschaftlich sinnvoll wäre. Daraus entstehe aber keine Verpflichtung, die Aktien innerhalb eines bestimmten, vorher festgelegten Zeitraums zu verkaufen. Koordinierungsgremium bleibe das Alliance Operating Board.