Gerichte: Europaweites Verkaufsverbot für das Tablet Galaxy Tab 7.7 von Samsung
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf heute mitteilte, hat das Gericht in zwei Eilverfahren der Firma Apple Inc. gegen die Samsung Electronics GmbH in Schwalbach um das Tablet Galaxy Tab 10.1 N und gegen die Samsung Electronics Co. Ltd. in Südkorea wegen dem Tablet-PC Galaxy Tab 7.7 zwei rechtskräftige Eilentscheidungen gefällt.
So hat der 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf heute den Vertrieb des Galaxy Tab 7.7 in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1N hingegen erlaubt. Wie das Gericht angibt, hat der Senat die landgerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Samsungs Galaxy Tab 10.1N bestätigt, wonach das gegenüber dem ursprünglichen Galaxy Tab 10.1 veränderte Modell Galaxy Tab 10.1N das iPad von Apple weder unerlaubt nachahme, noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze.
Hinsichtlich dem Tablet Galaxy Tab 7.7 ist der Senat davon ausgegangen, dass Samsung das Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Apple verletze und hat daher auch der koreanischen Muttergesellschaft einen Vertrieb des Galaxy Tab 7.7 in der europäischen Union (außer Deutschland) verboten. Das Landgericht Düsseldorf hatte am 24.10.2011 bereits der deutschen Tochter einen entsprechenden Vertrieb in Deutschland untersagt.
Das Landgericht hatte allerdings in Bezug auf die koreanische Muttergesellschaft zunächst ein europaweites Verbot abgelehnt, weil die rechtlich selbständige deutsche Tochter keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sei. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts ging in seiner Entscheidung hingegen davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen ist.
Das Galaxy Tab 7.7 ahme insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten - anders als das Galaxy 10.1 - das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in unzulässiger Weise nach, so das OLG.