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Samsung: Vertriebsverbot für Galaxy Tab 10.1 nur in Deutschland

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Das Landgericht Düsseldorf hat die Einstweilige Verfügung gegen Samsung eingeschränkt. Das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 ist nun auf Deutschland beschränkt.

Wie das Landgericht Düsseldorf in der Pressemitteilung 009/2011 mitteilt, wurde für Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr, ein Termin zur mündlichen Verhandlung im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung anberaumt.

In dem Termin wird das Gericht über den Widerspruch von Samsung verhandeln, den die Koreaner gegen die Einstweilige Verfügung (Aktenzeichen 14c O 194/11) vom 9. August 2011 mit Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 eingelegt haben.

Laut DPA hat das Gericht nun Zweifel an der Entscheidung vom 9. August 2011 bekundet und die Vollstreckung der Maßnahme bis zum 25. August 2011 weitestgehend auf Eis gelegt. Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 bis zur mündlichen Verhandlung europaweit verkaufen. Das Verkaufsverbot in Deutschland bleibt aber bestehen.

Die Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung dürfte sich nach Manipulationsvorwürfen von Webwereld.nl weiter verschärfen. Laut Bericht der Niederländer soll Apples Antrag für die Einstweilige Verfügung mindestens ein manipuliertes Bild des Samsung Galaxy Tab 10.1 Tablets enthalten. Das Bild sei von den Abmessungen her verzerrt worden, um dem Apple iPad optisch mehr zu ähneln.

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Autor: Ronald Tiefenthäler, 16.08.2011 (Update: 11.05.2024)