Verkaufsverbot: Samsung will EU-Verbot für das Galaxy Tab 10.1 nicht hinnehmen
Wie wir gestern berichteten, wurde Samsung per Einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Düsseldorf ein Verkaufsverbot für das Tablet Galaxy Tab 10.1 in der EU auferlegt. Das Verkaufsverbot gilt für die gesamte Europäische Union bis auf die Niederlande, da Apple dort ein eigenes Verfahren gegen Samsung führt. Inzwischen streiten die beiden Konzerne vor unterschiedlichen Instanzen in weiteren Ländern wie Australien und den USA.
Das wollen die Südkoreaner aber nicht auf sich sitzen lassen und zeigen sich kämpferisch: „Wir werden unser geistiges Eigentum in Deutschland und der ganzen Welt verteidigen“, sagte Samsungs PR-Chef Kim Titus. So wird Samsung auch sofort handeln und umgehend Widerspruch gegen die Verfügung einlegen. Damit dürfte es auch in Deutschland zum Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung kommen.
Mittlerweile wurde auch der „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“ in Sachen Apple Inc. gegen Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und Samsung Electronics Co., Ltd in Südkorea wegen „Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung und unlauteren Wettbewerbs“ publik (siehe Link unten). Streitwert (vorläufig geschätzt): 2.000.000,00 Euro.
Als Begründung wird im Antrag angeführt, dass Samsung „... das berühmte iPad durch das Produkt Galaxy Tab 10.1 kopieren und damit Schutzrechte der Antragstellerin verletzen ..." würde. "... Dadurch nutzen die Antragsgegnerinnen den guten Ruf des iPad, bei dem es sich um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus handelt, aus. Das iPad steht stellvertretend für die in der Industrie führenden Designs ...“ von Apple.
[Update 15.17 Uhr] Soeben erreichte uns das offizielle Statement der Samsung Electronics GmbH:
„Samsung ist von der Entscheidung des Landgericht Düsseldorf enttäuscht. Wir werden umgehend Handeln und Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Samsung wird sein geistiges Eigentum durch gerichtliche Schritte in Deutschland weiter verteidigen. Wir werden die Verteidigung unserer Rechte auch weltweit aktiv fortsetzen.
Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass innovative Geräte zur mobilen Kommunikation aus dem Hause Samsung Kunden in Europa und der ganzen Welt zur Verfügung stehen.
Die Gerichtsentscheidung des Landgericht Düsseldorf hat keinerlei Einfluss auf Gerichtsverfahren, die vor anderen europäischen Gerichten anhängig sind.“
Quelle(n)
RCRWireless: http://www.rcrwireless.com/article/20110809/DEVICES/110809932/samsung-reacts-to-european-injunction-of-galaxy-tab-101
Slashgear: http://www.slashgear.com/apples-galaxy-tab-10-1-injunction-leaks-10170750/
Antrag: http://www.scribd.com/doc/61993811/10-08-04-Apple-Motion-for-EU-Wide-Prel-Inj-Galaxy-Tab-10-1