Geoblocking: Bundesnetzagentur schreitet ein, Unterstützung für Verbraucher
Einige Internetanbieter nutzen Geoblocking, um abhängig von verschiedenen Parametern wie IP-Adresse, Kreditkarte, Telefonnummer oder Adresse verschiedene Waren und Dienstleistungen zu anderen Preisen und Konditionen an Kunden im EU-Ausland als an inländische Kunden zu verkaufen.
Wie die BNetzA heute mitteilte, betrifft ein Großteil der Beschwerden über Geoblocking das Bestellen von Elektrogeräten, Bekleidung und E-Books. Schwierigkeiten mit Geoblocking gebe es allerdings auch bei grenzüberschreitenden Bestellungen in den Branchen Automobilhandel, Handel mit Sportgeräten, Kosmetik, Tabakwaren, Lebensmittel, Freizeitparks oder Webhosting.
Von den Beschwerden über Geoblocking bei der BNetzA kamen laut Auskunft der Bundesbehörde gut die Hälfte von deutschen Kunden und rund ein Drittel von Kunden aus dem EU-Ausland sowie der Rest von Kunden außerhalb der EU. Hiervon war es in acht Fällen erforderlich, eine ausländische Geoblocking-Behörde um Amtshilfe zu ersuchen. Bei einem Verstoß gegen die europäischen Regeln zum Geoblocking kann die Bundesnetzagentur Anordnungen erlassen und Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Die Bundesnetzagentur informiert Verbraucher über die Vorschriften der Geoblocking-Verordnung und ihre Rechte auf www.bundesnetzagentur.de/geoblocking.
Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken können bei der Bundesnetzagentur hier gemeldet werden www.bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde gemeldet werden.