Neue EU-Verordnung: Geoblocking ab sofort eingeschränkt
Die neuen Regeln verhindern, dass ein EU-Bürger, welcher etwa aktuell im Urlaub ist, bei Streaming-Anbietern mit Restriktionen in Kontakt kommt, die im Heimatland nicht auftreten würden - etwa, da ein Anbieter die Wiedergaberechte für Deutschland, allerdings nicht für Italien innehat. Der Streaming-Anbieter darf somit Inhalte, für der er in dem entsprechenden Land keine Lizenzen hat, ausnahmsweise an Reisende wiedergeben.
Das Geoblocking-Verbot gilt aktuell aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Zum einen sind lediglich kostenpflichtige Angebote von der Regelung erfasst, so darf etwa Amazon Prime reisenden Nutzern den Zugang nicht mehr verhindern, kostenfreie Streaming-Angebote hingegen schon - letztere dürfen sich allerdings beteiligen. Zudem darf sich die Person tatsächlich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Dabei ist die konkrete Definition aktuell noch unklar, Auslandssemester dürften wohl ebenfalls erfasst sein.
Hintergrund der Verordnung: Lizenzen für Medieninhalte werden meist nicht auf europäischer Ebene vergeben, weshalb sich selbst innerhalb der EU das von einem Streaming-Anbietern angebotene Portfolio erheblich unterscheiden kann.
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