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E-Scooter: Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Beibehaltung der Alkohol-Grenzwerte, Fahrverbot statt Führerscheinentzug

E-Scooter: Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Beibehaltung der Alkohol-Grenzwerte, Fahrverbot statt Führerscheinentzug.
E-Scooter: Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Beibehaltung der Alkohol-Grenzwerte, Fahrverbot statt Führerscheinentzug.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich klar gegen höhere Alkoholgrenzwerte für E-Scooter ausgesprochen. Die Experten empfehlen die Beibehaltung der aktuellen Promillegrenzen. Zustimmung dafür gibt es von Polizei, TÜV und Autoclubs.

Die Alkoholgrenzwerte bei Fahrten mit E-Scootern sollen bleiben. Das empfehlen die Expertinnen und Experten auf dem 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Laut Meinung des Arbeitskreises sollen die Alkohol-Grenzwerte für E-Scooter von 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit) und 1,1 Promille (Straftat) beibehalten werden. "Dafür spricht insbesondere das festgestellte Fahrverhalten und Unfallgeschehen beim Führen von E-Scootern unter Alkoholeinfluss", heißt es in der Abschlussmitteilung.

Zustimmung für diese E-Scooter-Empfehlung kommt von Polizei, TÜV und den Autoclubs. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages und dass die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrten bleibt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: "Die Empfehlungen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages orientieren sich absolut an der Praxis. Eine wichtige Botschaft lautet: Die Promillegrenze für E-Scooter Fahrer soll beibehalten werden." Forderungen nach einer 1,6-Promille-Grenze seien laut Wendt "lebensfremd".

Auch der TÜV-Verband begrüßt die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags zu den E-Scootern. Das Votum der Experten gegen eine Erhöhung der Alkohol-Grenzwerte für E-Scooter-Fahrten sei eine klare Botschaft für die Verkehrssicherheit, kommentiert Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, die Empfehlungen der Fachleute. "Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob im Pkw oder mit dem E-Scooter, gefährdet sich und andere", so Goebelt.

Die Arbeitsgruppe des Deutschen Verkehrsgerichtstages hat sich auch dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit im Verkehr (§ 69 Abs. 2 StGB) für E-Scooter ändert. Statt einer Entziehung der Fahrerlaubnis soll ein Fahrverbot (§ 44 StGB) reichen. Der Hintergrund ist, dass für die Nutzung von E-Scootern keine Fahrerlaubnis benötigt wird. Der TÜV erachtet es hier umso wichtiger, dass Gerichte in der Betrachtung des Einzelfalls auch weiterhin bei Verstößen die Fahrerlaubnis entziehen können.

Vom Autoclub ACE in Deutschland kommt ebenfalls Rückendeckung für die E-Scooter-Empfehlungen des Expertengremiums. So begrüßt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, "dass der Verkehrsgerichtstag die Erhöhung der Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrende ablehnt". Heimlich: "Ich sage ganz deutlich: Diejenigen, die im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages nach einer Erhöhung der Promillegrenzen gerufen haben, unterstützen Alkoholfahrten und gefährden die Verkehrssicherheit."

Auch der ADAC hält es für richtig, dass der Verkehrsgerichtstag klargestellt hat, dass der Alkoholkonsum und E-Scooter-Fahren nicht zusammenpassen. Zudem sieht es der ADAC positiv, dass nicht mehr automatisch von einer Fahruntüchtigkeit, und damit einer Entziehung der Fahrerlaubnis für das Auto, ausgegangen werden soll.

61. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2023 in Goslar: Empfehlungen E-Scooter.
61. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2023 in Goslar: Empfehlungen E-Scooter.
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Autor: Alena Matta, 27.01.2023 (Update: 27.01.2023)