e-Scooter-Sicherheit: Verkehrswacht veröffentlicht Maßnahmenpapier
Derzeit sind in Deutschland etwa rund 900.000 elektrische Tretroller als sogenannte E-Scooter unterwegs. E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Seit Januar 2020 werden E-Scooter in der amtlichen Statistik separat erfasst. Die bis zu 20 km/h schnellen E-Tretroller dürfen nur auf Radwegen oder auf der Straße genutzt werden. Fußwege sind für E-Scooter tabu.
Im Jahr 2021 wurden laut dem Statistischen Bundesamt 4.882 Menschen, die mit dem E-Scooter unterwegs waren, verletzt und fünf starben. Insgesamt registrierte die Polizei 5.535 E-Scooter, die in Unfälle mit Personenschaden verwickelt waren. Im Rahmen des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstags (25. bis 27. Januar 2023) in Goslar wird über die Sicherheit der E-Tretroller von Experten diskutiert. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) hat einen Katalog mit Sicherheitsmaßnahmen als Empfehlungen erarbeitet.
In dem Positionspapier fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW), die bestehenden Präventionsmaßnahmen im Bereich der Nutzung von Elektrotretrollern (e-Scooter) zu intensivieren und zielgerichtet zu erweitern. Dazu gehört eine verstärkte Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern über wichtige Verkehrsregeln, sicheres Verhalten und den Schutz vor Unfallfolgen.
DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig zum Maßnahmenpapier:
e-Scooter sind beliebt und machen vielen Menschen Spaß. Sie sind aber keine Spielzeuge, sondern Verkehrsmittel und müssen daher verantwortungsvoll genutzt werden. Darum müssen wir stärker auf sicheres Verhalten einwirken und drei Jahre nach der Zulassung auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die gewonnenen Erkenntnisse anpassen.
Die DVW nennt in ihrem Positionspapier folgende Maßnahmen zur verkehrssicheren Nutzung von E-Scootern (Übersicht der DVW):
- Aufklärung: Die Nutzungsregeln sind in ihrer Kombination aus "Kraftfahrzeug"- und "Fahrrad"-Regeln durchaus komplex und zu wenig bekannt. Schwerpunkt hierbei sind die korrekte Fahrbahnnutzung sowie die Verhinderung des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Genutzt werden Veranstaltungen und Online- sowie Printmedien. Mit den DVW-Fördermitgliedern werden deren Aufklärungsmaßnahmen geprüft und weiterentwickelt (insbesondere Aufklärung über die jeweiligen Apps, aber auch technische Maßnahmen).
- Trainings: Im Bundesprogramm "FahrRad… aber sicher" ist der eScooter-Parcours als Aktionselement mit Umsetzungshinweis verankert. Zudem gibt es entsprechende Länderprogramme und bieten Verkehrswachten gesonderte Veranstaltungen an. Für die Veranstaltungen bieten die DVW-Fördermitglieder umfangreiche Unterstützung mit Geräten und Personal an, sodass insbesondere die Verkehrswachten mit minimalem Personalaufwand diese Veranstaltungen mit einem eScooter-Verleiher durchführen können.
- Vereinfachte Nutzungsregeln: Regelbefolgung setzt Regelkenntnis und -akzeptanz voraus. Die Regeln für die Fahrbahn-Nutzung sollten durch vollständige Anpassung an den Radverkehr (Parks, Fahrradfreigabe-Beschilderung) vereinfacht werden. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss, für welches bei eScootern die 0,5-Promillegrenze wie bei Pkw gilt, sollte sowohl für eScooter wie auch für den Pkw-Verkehr das Motto "Wer fährt, trinkt nicht" und damit ein vollständiges Alkoholverbot gelten.
- Abstellflächen: Wenn Kommunen eScooter-Verleiher zulassen, sollten sie ausreichend Abstellflächen schaffen und gleichzeitig gemeinsam mit den Verleihunternehmen Sperrzonen zum Parken definieren. Es sollten zudem weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Gehwege von abgestellten eScootern freizuhalten.
- Geofencing: Mittels Fahrzeugortung kann die Durchfahrt durch bestimmte Bereiche, etwa Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche, verhindert oder in bestimmten Bereichen die Maximalgeschwindigkeit verringert werden. Bislang darf diese Technik in Deutschland nicht genutzt werden, wir setzen uns für ihre Zulassung ein.
- Technische Weiterentwicklung: Die Geräte haben sich seit ihrer Zulassung technisch deutlich entwickelt. In den nächsten Jahren sind erhebliche weitere technische Verbesserungen mit positiver Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu erwarten. Hierfür sind die Zulassungsprozesse möglichst innovationsfreundlich zu gestalten. Zudem setzen wir uns für die Entwicklung und Einführung von Technologien ein, die Verkehrsteilnehmergruppen wie etwa Sehbinderte besonders schützen oder eine nicht zulässige Nutzung etwa durch mehrere Personen unterbinden.
- Blinker: Für die in der eKFV vorgesehene Zeichengebung beim Abbiegen sollten für die eScooter aus allen Richtungen sichtbare Blinker am Lenker vorgeschrieben werden, da die Fahrzeuge mit einer Hand nicht verkehrssicher geführt werden können und die rechte Hand ständig den Tempohebel drücken muss.
- Beleuchtung: Durch die besondere Bauart ist die Sichtbarkeit von eScootern bei Dunkelheit sowohl im Betrieb als auch abgestellt eingeschränkt. Hier ist insbesondere die Sichtbarkeit im Fahrbetrieb durch retroreflektierende Streifen, eine Rückleuchte mit starker Leuchtkraft sowie bei Abstellung durch eine rundum wahrnehmbare Positionsleuchte zu verbessern.
- Überwachung: Wir setzen uns für verstärkte Kontrollen und Verkehrsraumüberwachung durch die Polizei ein. Fahrradstaffeln der Polizei sollten in allen größeren Städten verstärkt eingesetzt werden.
- Ausschreibungen: In Zukunft wird von Kommunen verstärkt das Instrument von Ausschreibungen genutzt werden, um die Zahl der Anbieter zu reglementieren und diese auf bestimmte Standards zu verpflichten. Hierbei werden wir Kommunen beraten und Standards definieren.
- Helm: Wir empfehlen das Tragen eines Fahrradhelms fürs eScooter-Fahren. Für die Teilnahme an unseren eScooter-Trainings ist der Fahrradhelm verpflichtend.