E-Scooter: Experten fordern höhere Promillegrenze für elektrische Tretroller
Übermäßiger Alkoholgenuss endet manchmal tödlich. Vor allem dann, wenn man stark alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt. Auf dem 61. Deutschen Verkehrsgerichtstag, der vom 25. bis 27. Januar 2023 in Goslar stattfindet, diskutieren Expertinnen und Experten unter anderem über die Übertragbarkeit der 1,1-Promille-Grenze für E-Scooter. Fachleute fordern eine Anhebung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer an die von Fahrrädern, trotz hoher Unfallzahlen.
Am 7. Juli 2022 hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Straßenverkehrsunfallstatistik für das Jahr 2021 vorgestellt. Im Fokus: das Unfallgeschehen von E-Bikes (Pedelecs) und E-Scooter. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 4 882 Menschen, die mit dem E-Scooter unterwegs waren, verletzt und fünf starben. Häufigste Unfallursachen: Alkoholeinfluss und falsche Straßenbenutzung.
Die mit Abstand häufigsten Vorwürfe waren das Fahren unter Alkoholeinfluss (1.080 Fehlverhalten) und die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege (1.079 Fehlverhalten, jeweils 18,1 %). Das Statistische Bundesamt kommt zum Fazit: Alkoholkonsum spielt beim Unfallgeschehen von E-Scootern eine vergleichsweise große Rolle.
Trotzdem fordern Experten eine Angleichung der gesetzlichen Bestimmungen an Fahrräder. Für E-Scooter existiere weder Helmpflicht noch eine Fahrerlaubnispflicht und die elektrischen Tretroller hätten lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, argumentiert der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC). Warum sich die Promillegrenze für E-Scooter daher aktuell am Wert für Autos orientiere, sei fraglich.
Für E-Scooter gelten Fahrten mit bis 0,5 Promille als erlaubt, wer mehr Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann. Ab 1,1 Promille sind höhere Strafen möglich. Mit dem Fahrrad und E-Bike (Pedelec) sind ohne Ausfallerscheinungen und Unfall bis 1,6 Promille straffrei. Experten regen eine Klarstellung durch den Gesetzgebern an. Der Verkehrsgerichtstag endet traditionell mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.