Warentest: Große Unterschiede beim Käuferschutz fürs Onlineshopping
Wer in Shops wie Amazon einkauft oder Bezahldienste wie PayPal nutzt, dem stehen inzwischen ein gut gefülltes Arsenal mit Leistungen für den Käuferschutz zur Verfügung, falls mit der Bestellung etwas schiefläuft. Wer von diesem Schutz profitieren will, muss allerdings die Bedingungen kennen, die Leistungen sind sehr unterschiedlich.
Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest, die 10 bekannte Käuferschutzangebote getestet hat und die Ergebnisse der Untersuchung in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest sowie online veröffentlicht hat.
Die häufigsten Probleme, die laut Warentest beim Onlineeinkauf auftreten: die bestellte Ware wird nicht geliefert, entspricht nicht der Bestellung oder ist defekt. In den meisten Fällen hat der Kunde im Voraus bezahlt. Wenn eine Einigung mit dem Händler nicht möglich ist, können Kunden mithilfe von Käuferschutzprogrammen ihr Geld zurückbekommen.
Kommt die Ware gar nicht erst an, hat der Kunde die besten Chancen auf Erstattung. Wenn die gelieferte Ware von der ursprünglichen Bestellung abweicht, hat der Kunde bei einigen Programmen keinen Anspruch auf Käuferschutz. Auch wenn er die Ware zurückschickt und den Kaufpreis nicht erstattet bekommt, greift der Käuferschutz häufig nicht.
Außerdem schließen die Programme den Kauf bestimmter Produktarten - wie zum Beispiel Gutscheine oder Arzneimittel - grundsätzlich vom Käuferschutz aus. In allen Fällen gilt: Beantragt der Kunde das Angebot nicht in einer bestimmten Frist, verfällt der Anspruch. Bei 4 Angeboten ist der Schutz auf einen Höchstbetrag pro Einkauf begrenzt.