Notebookcheck Logo

Volkswagen: Apple Music Angebot für CarPlay ab Mai

Apple Music Angebot für CarPlay ab Mai bei VW.
Apple Music Angebot für CarPlay ab Mai bei VW.
Volkswagen hat ein neues Apple-Music-Angebot für CarPlay bekannt gegeben. Ab Mai können Volkswagen-Kunden beim Kauf eines neuen Fahrzeugs mit CarPlay-Schnittstelle rund 45 Millionen Songs auf Apple Music bis zu 6 Monate lang kostenfrei genießen.

Volkswagen hat bekannt gegeben, dass Kunden in Europa, die ab Mai 2018 einen neuen Volkswagen mit CarPlay-Unterstützung erwerben, bis zu sechs Monate kostenfreien Zugang zur Streaming-Plattform Apple Music erhalten. Hierfür ist allerdings ein Abschluss eines Car-Net Nutzungsvertrags erforderlich, der bei Neuwagen von Volkswagen kostenfrei vorgenommen werden kann.

Neukunden des Streaming-Dienstes erhalten eine sechsmonatige Gratismitgliedschaft. Die 6-monatige Gratismitgliedschaft setzt sich aus drei kostenlosen Probemonaten und drei zusätzlichen Monaten zusammen, die der Kunde im Zuge der Kooperation zwischen VW und Apple umsonst erhält. Bereits bei Apple Music registrierte Nutzer können die Streaming-Plattform drei Monate lang kostenlos in Anspruch nehmen.

Musik hat in der Tradition der Marke Volkswagen schon immer eine wichtige Rolle gespielt. Das geht von Sondereditionen, die zusammen mit den Rolling Stones, Bon Jovi und Genesis Mitte der 90er entwickelt wurden, bis hin zu den letzten Portfolio-Ergänzungen up! Beats, Polo Beats oder den Sound-Sondermodellen. Heute präsentiert Volkswagen beispielsweise Garage Sound, die digitale Musikplattform von Volkswagen. Mit dem Angebot von Apple Music in Verbindung mit CarPlay werde eine weitere Stufe der Musikintegration für Volkswagen-Fahrer geschaffen, So VW.

Quelle(n)

static version load dynamic
Loading Comments
Diesen Artikel kommentieren / Antworten
Teilen Sie diesen Artikel, um uns zu unterstützen. Jeder Link hilft!
Mail Logo
> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2018-03 > Volkswagen: Apple Music Angebot für CarPlay ab Mai
Autor: Ronald Matta,  7.03.2018 (Update:  7.03.2018)