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Telekom verliert vor Gericht: StreamOn verstößt gegen Netzneutralität

Das StreamOn-Angebot der Telekom verstößt gegen die Netzneutralität (Quelle: Telekom)
Das StreamOn-Angebot der Telekom verstößt gegen die Netzneutralität (Quelle: Telekom)
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute seine Entscheidung in dem Streit um das StreamOn-Angebot der Telekom gefällt, wobei das Gericht der Bundesnetzagentur recht gab. Das bedeutet, dass die Telekom StreamOn jetzt ändern oder vom Markt nehmen muss.

Nachdem die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom bereits Ende 2017 darauf hingewiesen hat, dass das StreamOn-Angebot des Unternehmens ein Verstoß gegen die Netzneutralität darstellt, hat jetzt das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster dies nochmal bestätigt. Die Bundesnetzagentur kündigte nach dem Urteil gleich an, dass man jetzt möglichst schnell mit der Telekom daran arbeiten wird, das Feature aus dem Angebot zu entfernen. Zwar läuft vor dem Verwaltungsgericht Köln noch ein weiteres Verfahren im Bezug auf das Thema, allerdings hat dieses Verfahren keine aufschiebende Wirkung.

Mit ihrem Angebot hat das Unternehmen gegen eine Richtlinie der Europäischen Union verstoßen, die besagt, dass der Datenverkehr im Internet immer gleichberechtigt behandelt werden muss. Bei StreamOn ist dies aber nicht der Fall, da der Datenverbrauch der Apps von sogenannten Contentpartnern nicht von dem Datenvolumen der Nutzer abgezogen wird. Dadurch haben Anbieter, die keine Contentpartner der Telekom sind, erheblich Nachteile im Wettbewerb um potentielle Nutzer. Denn warum sollte man beispielsweise zu Maxdome wechseln, wenn man nach Verbrauch des Datenvolumens eh nur noch Netflix schauen kann, da das Unternehmen einer der Partner ist.

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Autor: Cornelius Wolff, 15.07.2019 (Update: 15.07.2019)