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Telekom: Bundesnetzagentur untersagt Teile von StreamOn

Telekom: Bundesnetzagentur untersagt Teile von StreamOn
Telekom: Bundesnetzagentur untersagt Teile von StreamOn
Die Bundesnetzagentur verlangt von der Telekom zum Schutz der Netzneutralität, dass Teile der zubuchbaren Daten-Flatrate "StreamOn" geändert werden. Dem Konzern droht sonst ein Zwangsgeld.

Die Deutsche Telekom verstößt mit Teilen ihrer Daten-Flatrate StreamOn bei den MagentaMobil-Tarifen nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Netzneutralität und erhält dafür eine Klatsche. StreamOn Music & Video ist in den verschiedenen Tarifen MagentaMobil sowie zur Family Card L der Telekom kostenlos zubuchbar.

Justin Bieber als StreamOn-Weihnachtsmann

Für den Konzern ist StreamOn offenbar sehr wichtig. Sogar Popstar Justin Bieber wurde für die Streaming-Flatrate vor den Werbekarren gezerrt. Wie die Bundesnetzagentur heute mitteilt, hat die Behörde heute Teilaspekte der Zubuchoption StreamOn der Mobilfunktarife "MagentaMobil" der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) untersagt. Mit der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden.

Dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur:

"StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig. StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt."

Bei StreamOn wird das verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivvolumen des Kunden angerechnet, wenn Audio- oder Videodienste von sogenannten Content-Partnern genutzt werden. In bestimmten Tarifen wird bei Videostreaming jedoch die Datenübertragungsrate gedrosselt.

Das muss die Telekom bei StreamOn ändern 

  • Anpassung beim Roaming: Alle MagentaMobil-Tarife mit der Zubuchoption "StreamOn" müssen so umgestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Europäischen Union vom Roam-Like-At-Home-Prinzip profitieren können. Das durch "StreamOn" genutzte Datenvolumen darf im EU-Ausland nicht länger vom Inklusivvolumen des MagentaMobil-Tarifs abgezogen werden. Grundsätzlich muss das Roam-Like-At-Home-Prinzip für alle Tarife gelten, die Roaming im EU-Ausland ermöglichen.
  • Anpassung beim Videostreaming: Die Bundesnetzagentur hat die "Videodrossel" in den Tarifen MagentaMobil-Tarifen L, L Plus, L Premium und L Plus Premium untersagt, da diese einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs darstellt. Mit "StreamOn" wird die Datenübertragungsrate bei Videostreaming in diesen MagentaMobil L-Tarifen reduziert, so dass Videos nur in SD-Qualität empfangen werden können. Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur liegt für diese Reduzierung der Datenübertragungsrate kein objektiv technischer Grund vor, denn Videodienste erfordern keine Drosselung. Umgekehrt stellt die Leistungsfähigkeit eines individuellen Netzes nach den geltenden Vorschriften keinen Grund für die Beschränkung der Datenübertragungsrate bei datenintensiven Verkehren dar.
  • Änderungen der AGB für Content-Partner: Im Verfahren hat die Telekom zudem eine geänderte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Content Partner vorgelegt und verbindlich erklärt, dass diese zum 1. März 2018 in Kraft treten. Hiernach können nun auch Privatpersonen und Streaming-Anbieter, die gleichzeitig eine Downloadfunktion anbieten, als Partner an StreamOn teilnehmen.

Falls die Telekom nicht handelt, droht ein Zwangsgeld

Die Telekom Deutschland GmbH hat bis Ende März 2018 Zeit, die Nachbesserungen umzusetzen. Für den Fall, dass sie den Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld angedroht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Autor: Ronald Matta, 15.12.2017 (Update: 15.12.2017)