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Router-Hacking: Bundesnetzagentur reagiert auf Missbrauch

Router-Hacking: Bundesnetzagentur reagiert auf Missbrauch.
Router-Hacking: Bundesnetzagentur reagiert auf Missbrauch.
Die Bundesnetzagentur reagiert auf den Missbrauch von Endkundenroutern und hat zum Schutz der Betroffenen ein sogenanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot verhängt. Zusätzlich wurde für den betroffenen Netzbetreiber ein Auszahlungsverbot ausgesprochen.

Die Cyber-Attacke auf rund eine Million Telekom-Router im Jahr 2016 endete für den Hacker vor dem Landgericht Köln mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Router hängen meist rund um die Uhr am Netz und sind damit pausenlos auch Hackerangriffen ausgesetzt. Wenn das TV-Programm weg und das Telefon tot ist und auch der Webbrowser nichts mehr lädt, dann handelt es sich meist um eine Störung. Es könnten sich aber auch um einen Fall von Router-Hacking handeln.

Die Bundesnetzagentur reagiert jetzt auf den Missbrauch von Endkundenroutern und hat zum Schutz der Betroffenen ein Verbot zur Rechnungslegung und ein Inkassierungsverbot verhängt. Zusätzlich wurde für den betroffenen Netzbetreiber ein Auszahlungsverbot ausgesprochen. Konkret geht es dabei um einen Fall, bei dem zu Lasten zweier Endkunden in Hessen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums über 12.000 Verbindungen zu ausländischen Rufnummern generiert wurden. Die Schadenssumme belief sich insgesamt auf über 50.000 Euro.

Nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur haben sich unbekannte Dritte unter Umgehung von Schutzvorkehrungen Zugang zu den Endkundenroutern verschafft und kostenpflichtige Telefonverbindungen hergestellt. Die Bundesnetzagentur hat deswegen ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, die Verbindungskosten dürfen nicht mehr kassiert werden. Ergänzt wird diese Maßnahme durch ein ausdrückliches Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber. So soll sichergestellt werden, dass der betroffene Netzbetreiber keine Auszahlung missbräuchlich generierter Verbindungsentgelte auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern vornimmt.

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Autor: Ronald Matta,  8.05.2018 (Update:  8.05.2018)