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Deutschland: GPS-Tracker müssen vernichtet werden

Deutschland: GPS-Tracker müssen vernichtet werden (Symbolfoto)
Deutschland: GPS-Tracker müssen vernichtet werden (Symbolfoto)
Die Bundesnetzagentur hat GPS-Tracker mit Mikrofon als verbotene Sendeanlagen eingestuft. Damit ist der Verkauf, aber sogar auch der blanke Besitz entsprechender Gadgets ab sofort illegal. Auch Privatpersonen drohen unter Umständen empfindliche Strafen.

Die zunehmende Miniaturisierung betrifft nicht nur Computersysteme, sondern auch Gadgets: So ist es inzwischen problemlos möglich, quasi münzgroße GPS-Tracker zu entwickeln, die etwa zur Überwachung von Autos, Kindern oder Haustieren genutzt werden können.

Diese GPS-Tracker sind an sich aus Sicht des Datenschutzes schon bedenklich, sind zum Teil aber auch noch mit Mikrofonen ausgestattet, die potentiell ein unbemerktes Abhören von Personen erlaubt. Solche Geräte wurden nun von der Bundesnetzagentur unter Berufung auf Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes für illegal erklärt. 

Damit einher geht nicht nur ein Einfuhr- und Verkaufsverbot, sondern auch der bloße Besitz entsprechender Geräte ist ab sofort strafbar. Besitzer solcher Geräte sollen den Artikel vernichten und einen entsprechenden Nachweis an die Bundesnetzagentur senden. Grundsätzlich könnte die Bundesnetzagentur gegen Besitzer, die sich dieser Vernichtung verweigern, rechtliche Schritte einleiten, wobei die Behörde bei einem sehr ähnlichen Fall im Jahr 2017 erklärte, auf diese zu verzichten. Damals wurde eine mit einem Mikrofon und Kamera ausgestattete Puppe verboten.

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Autor: Silvio Werner,  7.04.2018 (Update: 15.05.2018)