Österreicher klagt Google wegen Tracking von EU-Bürgern und Weiterleitung von Tracking-Ids an
Das Google nicht gerade zimperlich beim Datensammeln ist, sollte hinlänglich bekannt sein, sanktioniert wird dies aber bislang eher wenig bis kaum. Jetzt muss sich der Konzern einer Datenschutzbeschwerde bei den zuständigen Aufsichtsbehörden stellen.
Die Beschwerde wurde vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems initiiert, welcher dem Unternehmen vorwirft die Nutzer unverhältnismäßig zu überwachen und die ohne eine Opt-In-Erlaubnis der Nutzer automatisch erstellte Tracking-ID an verschiedene Werbetreibende weiterzureichen.
Ein Telefon kaufen, aber einen Tracker bekommen. Jedes Mal, wenn man ein neues Android-Handy kauft und zum ersten Mal einschaltet, platziert Google eine Tracking-ID auf dem Telefon. Diese Tracking ID funktioniert wie ein "digitales Nummernschild" und ermöglicht Google und zahllosen Drittanbietern die Überwachung der User. (Noyb)
Schrems erstellte die Beschwerde aber nicht als Privatpperson, sondern über seine Aktivistengruppe Noyb ("none of your business"). Im Fokus der Beschwerde stehen vor allem die Rechte der Android-Benutzer. Laut Inhalt der Beschwerde soll Google Android-Nutzer unerlaubt über eine individuelle, unique ID tracken, was Google und zahlreiche dritte Parteien erlauben würde die Bewegungen von EU-Bürger aufzuzeichnen. Nutzer würden zudem nicht gefragt, ob sie mit dem Tracking einverstanden sind.
Dieses Verhalten würde den strengeren Regeln der DSGVO zuwiderlaufen. Die Datenschutzbehörden können seitdem empfindliche Geldstrafen an Unternehmen verteilen, weche das Gesetz nicht befolgen. Angeblich gäbe es in Android auch keine Möglichkeit die Tracking-ID zu löschen, man könne lediglich eine neue ID erstellen, um die alte zu ersetzen. Dies würde aber weder die angesammelten Daten löschen noch dafür sorgen, dass das Tracking seitens Google gestoppt würde.
„Es ist grotesk: Wenn man nicht mehr getrackt werden möchte, muss man bei Google einem erneutem Tracking zustimmen. Das ist so, als könnte man einen Vertrag nur unter der Bedingung kündigen, einen neuen zu unterschreiben. Das System von Google scheint die Ausübung der Nutzerrechte strukturell zu verhindern.“ - Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.eu
Wir erweitern unser Team und suchen News-Redakteure sowie Unterstützung für unsere Video-Produktion im Raum Hamburg.
Details