Notebook-Verkauf: Stiftung Warentest warnt vor Betrugsmasche
Wenn der Notebook-Verkauf zum Alptraum wird
Das Onlineportal Shpock hat sich als virtueller Flohmarkt in Deutschland etabliert und ermöglicht es, auf unkomplizierte Weise nicht mehr benötigte Habseligkeiten zu veräußern. Die 22-jährige Cira S. stellte ihr gebrauchtes Notebook für 650 Euro auf der Plattform zum Verkauf ein und war zunächst begeistert, wie unkompliziert die Transaktion verlief. Über den Online-Bezahldienst PayPal wurde der Betrag umgehend übermittelt, die Käuferin kündigte daraufhin über WhatsApp an, dass ihr Bruder den tragbaren Computer persönlich abholen wird. Cira S. übergab dem Mann an der Haustür das Gerät, doch der nächste Morgen begann mit einem Schock. Die „Käuferin“ war in Wahrheit ein Betrüger, der sich in ein fremdes PayPal-Konto gehackt hatte. Das Geld wurde umgehend zurückgebucht.
PayPal haftet nicht bei Selbstabholung
Der größte Fehler den die Studentin bei ihrem Verkauf beging, war die direkte Übergabe. PayPal haftet ausschließlich, wenn die Ware auf dem Postweg zum Käufer gelangt. Eine Selbstabholung ist vom Käuferschutz ausgeschlossen. Ein Versandbeleg ist zwingend notwendig, damit ein Verkauf über den Bezahldienst geschützt ist. Die PayPal-Sprecherin Kaja Olgun teilte Stiftung Warentest mit, dass „Online bezahlen und persönlich abholen“ eine Betrugsmasche sein kann.
Betrüger gefasst, Schaden bleibt
Der Täter war zwar dreist, aber ziemlich leichtsinnig. Cira S. hatte vergessen, ihr Notebook-Angebot aus Shpock zu entfernen und erhielt prompt eine weitere Kontaktaufnahme des Betrügers. Mithilfe der Polizei inszenierte die Dame eine Übergabe für einen Laptop, wodurch der Täter festgenommen werden konnte. Der Mann wurde schon länger gesucht, ist aber mittellos, weshalb Cira S. kaum Aussicht hat, das Geld von ihm zu erhalten.
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