Nicht nur Apple: Auch Xiaomi schüchtert Leaker mit Briefen vom Anwalt ein
So genannte Leaker sehen sich zusehends im Visier der Tech-Konzerne. Am heutigen 5. Juli 2021 bekam der indische Twitter-User Sudhanshu Ambhore einen Brief von Xiaomi Indien, in dem er offenbar in Bezug auf seine Leak-Aktivitäten rund um das Poco M3 Pro im Mai des Vorjahres vorgewarnt wird. Der komplette Text des acht Seiten langen Dokuments wurde nicht veröffentlicht, in einer Passage wird der Leaker allerdings dazu aufgefordert, in Zukunft sämtliche Leak-Aktivitäten im Vorfeld vom Produkt-Launchevents einstellen.
Wir erweitern unser Team und suchen Gaming-Enthusiasten sowie Unterstützung für unsere Video-Produktion im Raum Hamburg.
Details
This is the first time I've received a Legal Notice from any brand for leaking a product. The Legal Notice is regarding leaking price, specs of phone and sharing YouTube video link.
— Sudhanshu Ambhore (@Sudhanshu1414) July 5, 2021
Note: I didn't sign any embargo or NDA for the product.
(2/2)
They also don't want me to leak about their products in future. pic.twitter.com/MRR3lN3bcw
— Sudhanshu Ambhore (@Sudhanshu1414) July 5, 2021
Rundumschlag von Apple und Xiaomi
Unangenehme Post vom Anwalt erhielten in den letzten Tagen vor allem Leaker von Apple-Informationen, insbesondere der Schlag gegen den chinesischen Leaker mit dem Weibo-Namen "Kang" sorgte für Schlagzeilen. Weniger bekannt ist, dass zuletzt sogar Digital Artists wie der belgische Concept Designer Post von Apples Anwälten bekamen, obwohl er selbst eigentlich gar keine Informationen geleakt, sondern nur auf Basis geleakter Informationen Renderings erstellt hatte.
Remember the Airpod Max that I did for @jon_prosser seems that a dutch lawyer is reaching out to me about that, and well they demand I stop with doing it, And Apple can give a fine they say, but are holding off if I promise to stop making it.
— Jermaine | Concept Creator (@CConceptCreator) June 17, 2021
Einschüchterungsversuch Xiaomis
Auch im aktuellen Xiaomi-Fall ist fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage diese Abmahnungen verschickt werden. Der Leaker hat, eigenen Aussagen zufolge, kein Non-Disclosure-Agreement (NDA) verletzt sondern Preisinformationen nicht namentlich genannter Quellen auf Twitter veröffentlicht beziehungsweise Bilder sowie Specs aus einem vorab veröffentlichten YouTube-Video zum Produkt weitergeleitet.
Ähnlich wie beim Fall des Konzept-Designers reicht das wohl bereits aus, um Post von Anwälten zu erhalten, was man auch schlicht als Einschüchterungstaktik der Tech-Konzerne bezeichnen könnte. Offenbar sollen hier publikumswirksam Exempel statuiert werden. Zumindest vor europäischen und US-Amerikanischen Gerichten dürften rechtliche Schritte aber kaum Stand halten, zumal in allen genannten Fällen der Ursprung der Leaks ja ganz woanders lag.