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Medienrecht: Landesmedienanstalten haben kleinere Streamer im Visier

Medienrecht: Landesmedienanstalten haben kleinere Streamer im Visier
Medienrecht: Landesmedienanstalten haben kleinere Streamer im Visier
Die Landesmedienanstalten nehmen inzwischen auch deutsche Streamer mit nur wenigen hundert Zuschauern ins Visier, die unter Umständen eine Rundfunklizenz benötigen könnten.

Ende März diesen Jahres kam es bereits zu einer ersten Auseinandersetzung zwischen Landesmedienanstalten und populären Streamern. Den Medienanstalten zufolge benötigten die damals kontaktierte Streamer eine entsprechende Rundfunklizenz. 

Nachdem es in der Zwischenzeit so aussah, als würden die Landesmedienanstalten bis zu einer auch von den Medienanstalten selbst geforderten Gesetzesanpassung eher passiv in Bezug auf die Rundfunklizenzen reagieren, ist der Streit aktuell neu aufgeflammt. 

So haben Informationen von GamesWirtschaft zufolge mehrere, vergleichsweise kleine Streamer entsprechende Briefe von den Landesmedienanstalten erhalten, in welchem die Streamer um Kontaktaufnahme gebeten wird, da es sich beim eigenen Streaming-Kanal möglicherweise um ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot handeln könnte.

Da die Erteilung einer Rundfunklizenz offensichtlich mit einigen zeitlichen und finanziellen Anstrenungen verbunden ist, ist es durchaus denkbar, dass einige der nun angeschriebenen Freizeit-Streamer das Angebot einstellen müssen. 

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Autor: Silvio Werner, 18.11.2017 (Update: 15.05.2018)