Fehlende Rundfunklizenz: Landesmedienanstalten drohen Streamer
Für die Landesmedienanstalten ist der Fall klar: Streaming-Sendungen, die für mehr als „500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden“ unterliegen dem Rundfunkstaatsvertrags zufolge einer Zulassungspflicht.
Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten in einer Pressemitteilung bekannt gibt, wurde in einer Sitzung konkret das Internetangebot „PietSmietTV“ beanstandet, es handele sich bei dem Angebot sozusagen um einen Piratensender. Sollte bis zum 30. April kein entsprechender, maximal 10.000 Euro teurer Antrag vorliegen, wollen die Medienanstalten den Betrieb des über Twitch verbreiteten Angebots untersagen.
Die Stoßrichtung des Vorgehens gestehen die Medienanstalten selbst ein: In erster Linie ist dies eine Reaktion auf die „Zunahme von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten“, weshalb die Medienanstalten eine Anpassung der Gesetze fordern, die online und offline gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote schaffen sollen.
Während im aktuellen Fall die Kosten für den Betreiber noch problemlos zu stemmen sein dürften, könnte das Vorgehen kleinere Kanäle in arge Bedrängnis bringen, da prinzipiell jeder Streamer das Kriterium der mindestens 500 potentiellen gleichzeitigen Zuschauer erfüllen dürfte.
Peter Smits, Gründer der PietSmiet UG prüft eigenen Angaben zufolge aktuell die Auflagen und Kosten der Rundfunklizenz und betont die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Rechtslage.