KI-Grundrechtecharta: US-Regierung legt ersten Entwurf vor
KI-Systeme sind dabei unser aller Leben zu verändern. Das birgt viele Chancen, aber auch Gefahren. Denn die dahinterstehenden Algorithmen sind nicht vorurteilsfrei, sondern werden teils mit vorurteilsbelasteten Daten gefüttert. KI-Systeme benötigen Unmengen an Daten, um zu lernen und achten dabei bislang kaum auf Datenschutz oder die Privatsphäre von Personen. Auch die Anwendungsgebiete können problematisch sein.
In einer beispiellosen Aktion hat das Weiße Haus nun einen Entwurf für eine Art Grundrechtecharta für KI vorgelegt. Den Gefahren von KI könne man begegnen, sie sind nicht unabwendbar, so das Statement. Daher habe man fünf Prinzipien identifiziert, die bei der Entwicklung, Nutzung und Anwendung von Automatisierten Systemen helfen und eine Orientierung dazu bieten sollen. Hier eine kurze Zusammenfassung:
1. KI-Systeme sollen sicher und effektiv sein: Grob gesagt, sollte die Entwicklung unter der Beratung verschiedener Experten aus unterschiedlichen Disziplinen erfolgen, sie sollten ausführlich getestet und negative, nicht intendierte Anwendungsfälle ausgeschlossen werden. Erfüllt ein System die Kriterien nicht, sollte immer die Möglichkeit bestehen es zu entfernen bzw. einzustampfen.
2. Schutz vor Diskriminierung durch einen Algorithmus: Systeme sollten von Grund auf so konzipiert werden, dass Menschen nicht vom Algorithmus diskriminiert werden.
3. Datenschutz: Nutzer sollen die Kontrolle darüber behalten, welche persönlichen Daten wie verarbeitet werden. Die KI soll über einen von Grund auf eingebauten Schutz vor dem Missbrauch von Daten verfügen.
4. Hinweis und Erläuterung: Nutzer sollten immer darüber informiert werden, wenn eine KI zum Einsatz kommt sowie darüber wie und warum das System zum Endergebnis positiv beiträgt.
5. Menschliche Alternativen, Überlegung und Rückfall: Nutzer sollten (mit Einschränkung „nach Möglichkeit“) die Gelegenheit haben die KI-Verwendung abzulehnen (Opt Out) und es sollte verfügbare und verantwortliche Personen geben, an die man sich bei Problemen wenden kann. Es sollten also menschliche Alternativen zu einer Problemlösung bereitstehen.
Ziel ist es diesen ersten Entwurf langfristig in offizielle AI Bill of Rights zu überführen, ob und wann dies erfolgt ist bislang noch offen. Dass jedoch ausgerechnet die für ihren laxen Datenschutzumgang kritisierte US-Regierung einen ersten, wichtigen Schritt in diese Richtung unternimmt, kann womöglich als wegweisendes Zeichen und Blueprint auch für andere Regierungen angesehen werden.