Illegal: Steuerdeals mit Apple und Amazon waren unzulässig
Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Luxemburg dem Internetversandriesen Amazon unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von rund 250 Millionen Euro gewährt hat. Und das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen müsse Luxemburg nun von Amazon.com zurückfordern, heißt es in der Pressemitteilung von gestern.
Damit sieht es die EU-Kommission ganz offensichtlich als erwiesen an, dass der Konzern in Luxemburg von illegalen Steuervorteilen profitiert hat. Daher müsse Luxemburg nun die als unzulässige Steuervergünstigungen eingestuften Beihilfen zurückfordern, so die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Im Fall von Apple und Irland schaltet die Europäische Kommission jetzt sogar den Europäischen Gerichtshof ein. Wie es in der ebenfalls gestern veröffentlichten Pressemitteilung heißt, hat die Europäische Kommission beschlossen, Irland an den Gerichtshof zu verweisen, weil das Land die zu Unrecht gewährten Steuervergünstigungen für Apple in Höhe von 13 Milliarden Euro bisher noch nicht zurückgefordert hat.