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Identitätsdiebstahl: Schwere Folgen für Opfer

Identitätsdiebstahl: Schwere Folgen für Opfer
Identitätsdiebstahl: Schwere Folgen für Opfer
Beinahe jeder Vierte in Deutschland wurde bereits Opfer von Internetkriminalität. Cyberkriminelle greifen personenbezogene Daten ab, nutzen sie für Betrügereien und andere Straftaten - mit fatalen Folgen für die Betroffenen.

Beinahe jeder vierte Mensch in Deutschland wurde bereits Opfer von Datenmissbrauch respektive sogenannter Internetkriminalität oder Cyberkriminalität. Wer beispielsweise plötzlich und unerwartet unberechtigte Zahlungserinnerungen und Mahnungen von Onlinehändlern wie Zalando und Co. erhält, der kann Opfer von Identitätsdiebstahl sein. Immer häufiger greifen Kriminelle personenbezogene Daten ab und nutzen sie für Betrügereien und andere Straftaten.

Wie die Stiftung Warentest in ihrem ausführliche Bericht Identitätsdiebstahl darstellt, wollen die Datendiebe durch die Betrügereien meist einen finanziellen Vorteil erzielen oder im fremden Namen andere Straftaten begehen, wie den Kauf von Drogen oder illegalen Waffen. Sie können mit den Daten anderer medizinische Leistungen erschleichen oder den Ruf ihrer Opfer schädigen.

Typisch ist der Warenkreditbetrug. Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum reichen Onlinedieben, um im Internet Waren auf Rechnung zu bestellen. Häufig geben die Cyberkriminellen abweichende Lieferadressen an. Werden die Rechnungen nicht bezahlt, erhalten die angeblichen Käufer Mahnungen und Schreiben von Inkassofirmen.

Achtung: Wer diese Schreiben ignoriert, weil er nichts bestellt hat, macht einen sehr großen Fehler! Wie Warentest berichtet, werden Inkassounternehmen weiterhin darauf bestehen, an ihr Geld zu kommen. Außerdem riskiere man, dass falsche Daten bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa eingetragen werden, welche dann die eigene Kreditwürdigkeit auf lange Zeit belasten, so Warentest.

Warentest rät, den Datenmissbrauch stattdessen sofort bei der Polizei anzuzeigen und jedes Unternehmen, jede Bank und Auskunftei einzeln über den Diebstahl zu informieren. Jede neue betrügerische Forderung muss erneut angezeigt werden. Nur unter Vorlage dieser Anzeige können Opfer unberechtigte Ansprüche wirksam zurückweisen.

Das rät die Polizei! Interview mit Cem Karakaya, Experte für Internetkriminalität bei der Münchener Polizei: "Misstrauen ist ein guter Schutz".

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Autor: Ronald Matta, 12.12.2016 (Update: 12.12.2016)