Google gewinnt im Gmail-Streit gegen Netzagentur vor EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Dienste wie Gmail, WhatsApp und Co. dürfen nicht wie klassische Telekommunikationsanbieter reguliert werden. Mit der Entscheidung der EuGH-Richter hat Google im Gmail-Streit gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) gewonnen. Webdienste wie Googles E-Mail-Dienst Gmail sind daher nicht den deutschen Bestimmungen des Telekommunkationsgesetzes (TKG) unterworfen. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche.
Unter anderem müssen Dienste wie Gmail laut dem EuGH-Urteil vom 13.06.2019, Az. C-193/18, keine Zugänge für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten wie dies in Deutschland für Telekommunikationsdienste notwendig ist. Demnach muss Gmail keinen zusätzlichen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit nachkommen und Google braucht Gmail auch nicht bei der BNetzA anmelden.
Das Urteil des EuGH betrifft auch Anbieter sogenannter Over-the-Top-Dienste (OTT). Hierzu zählen neben der E-Mail auch Anwendungen wie Voice-over-IP, Videostreaming, Peer-to-Peer, WhatsApp oder der Facebook Messenger. Google kann sich allerdings nicht lange über den Sieg freuen, da zur bestehenden Gesetzeslage im Dezember 2018 schon Nachfolgeregelungen auf europäischer Ebene festgelegt wurden, die bis zum 21. Dezember 2020 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
Der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in der Neufassung definiert "Telekommunikationsdienste" deutlich großzügiger und es ist zu erwarten, dass damit auch Dienste wie Gmail oder WhatsApp von dem neuen Rechtsrahmen erfasst werden.
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