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Fotografie: Interesse an Kameradrohnen ist groß

Fotografie: Interesse an Kameradrohnen ist groß
Fotografie: Interesse an Kameradrohnen ist groß
Das Interesse an Multicoptern, mit denen sich Fotos und Videos im Flug aufnehmen lassen, ist auch in Deutschland sehr groß. Fast jeder vierte Bundesbürger sorgt sich aber um eine mögliche Überregulierung.

Mit Kameradrohnen lassen sich Motive von oben aus der Vogelperspektive fotografieren und aufregende Kamerafahrten auf Video festhalten. Egal ob für Landschaftsaufnahmen, für Luftbilder des eigenen Hauses oder beim Sport und in der Freizeit: Kameradrohnen sind inzwischen auch in Deutschland bei vielen Bundesbürgern sehr beliebt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

88 Prozent der Besitzer einer Flugdrohne oder der am Kauf interessierten Bundesbürger möchten ihre Drohne für Fotografie und Videoaufnahmen von Landschaft und Natur nutzen. 58 Prozent wollen mit dem Multicopter gerne Orte, die man sonst nicht zu sehen bekommt, mit ihrer Kameradrohne überfliegen und fotografieren und 44 Prozent würden gerne ihre sportlichen Aktivitäten per Drohnenaufnahme festhalten. Einfach nur mit ihren Drohnen fliegen möchten 17 Prozent.

Laut Bundesverkehrsministerium gibt es derzeit circa 500.000 private Drohnen. 10 Prozent der Befragten planen laut der Bitkom-Umfrage derzeit den Kauf oder haben Interesse am Kauf eines unbemannten Luftfahrzeugs. Allerdings hindert viele noch der Preis am Kauf einer Drohne. Jeder zweite Interessent (53 Prozent) sagt, dass ihm Drohnen noch zu teuer sind. 55 Prozent geben Zeitmangel als Grund an, warum sie noch keine Drohne gekauft haben. Knapp jeder Vierte (24 Prozent) sorgt sich vor Überregulierung des Drohneneinsatzes und schreckt deshalb vor einem Kauf zurück, weil er befürchtet, dann im Nutzungsspektrum eingeengt zu sein.

Bei der Nutzung der Drohne gibt es einige Regeln zu beachten: 

  • Grundsätzlich haftet der Führer der Drohne, wenn bei einem Flug Schäden verursacht werden.
  • Vorab gründlich informieren, ob beziehungsweise unter welchen Bedingungen die Nutzung einer Flugdrohen erlaubt ist.
  • Kennzeichnungspflicht inklusive Plakette mit Namen und Adresse für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm.
  • "Drohnen-Führerschein" für größere Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht.
  • Kein Führerschein auf Modellfluggeländen notwendig.
  • Über Industrieanlagen, Menschenansammlungen und über Autobahnen sowie an Flughäfen gilt für Drohnen ein Flugverbot.

Detaillierte Informationen zum Thema Flugdrohnen finden sie beim BMVI: Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums

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Autor: Ronald Matta,  3.04.2017 (Update:  3.04.2017)