EU: Fingerabdruck in Personalausweis künftig verpflichtend
Während es aktuell eine große Diskussion um die neue Urheberrechtsreform mit Artikel 11 und Artikel 13 der Europäischen Union gibt, kommen im Moment auch noch andere Gesetzesentwürfe aus dem Trilog der EU. So haben sich die drei Verhandlungsparteien Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union heute auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der vorsieht, dass man künftig bei einem neuen Personalausweis auch seine Fingerabdrücke abgeben muss, die dann auf dem Personalausweis gespeichert werden. Bisher war dies nicht verpflichtend und man konnte im Zweifel die Speicherung der Fingerabdrücke auch ablehnen. Bis jetzt hatte man nur bei Reisepässen keine Wahl, ob man seine Fingerabdrücke abgeben möchte oder nicht.
Begründet wird das Gesetz damit, dass es durch die Speicherung der Fingerabdrücke Kriminellen und Terroristen künftig deutlich schwerer fallen soll, Personalausweise zu fälschen. Kritisiert wird das Gesetz hauptsächlich von Politikern der Grünen und der SPD. Sie berufen sich darauf, dass die Anzahl der Fälle, bei denen gefälschte Dokumente genutzt wurden, in den letzten Jahren laut der Europäischen Grenzschutzbehörde FRONTEX sowieso schon stark zurück gegangen sind, die Reform also kaum weitere Verbesserungen bringen dürfte. Auf der Gegenseite stehen beispielsweise der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der die Maßnahme für "zwingend erforderlich" hält.
Wie die Länder mit den dadurch entstehenden Daten umgehen dürfen, entscheiden die einzelnen EU-Länder im aktuellen Gesetzesentwurf selbst.