E-Mobilität: Kappung der Förderung verzögert Wechsel zu E-Autos
Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind aktuell in Deutschland 48,5 Millionen Personenkraftwagen (Pkw) zugelassen, die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert sind. Davon sind gut 46,2 Millionen Verbrenner. Zur substanziellen Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr müssen Autos mit Verbrennungsmotor so bald wie möglich durch Elektroautos ersetzt werden, so das Umweltbundesamt.
Allerdings dürfte das angesichts der für nächstes Jahr 2023 anstehenden Änderungen bei der Kaufprämie für Elektroautos schwierig werden, warnen die Experten von Dataforce. Die Marktexperten sind skeptisch, dass sich das Wachstum beim Bestand an Elektroautos weiter so schnell fortsetzen wird, wie bisher. Gegenüber der letzten Prognose aus Mai 2022 erwarten die Analysten am 1.1.2024 knapp 360.000 E-Autos weniger, als zuvor angenommen.
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Dataforce kommt in seiner aktuellen Bewertung der Entwicklung für E-Autos in Deutschland zu dem Ergebnis, dass die Schwelle von 2 Millionen Elektrofahrzeugen im Zuge der gekappten E-Auto-Förderung erst 2025 überschritten wird. Die Experten warnen in diesem Zusammenhang auch davor, dass sich wegen des geringeren zu erwartenden BEV-Bestands auch die Investitionen der Energieanbieter in entsprechende Ladeinfrastruktur für Stromer verringern könnte. Schließlich müssten die Anbieter mit einer geringeren Auslastung der Ladepunkte rechnen.
Hauptgrund für die reduzierte Prognose sind für die Marktexperten die Anpassungen bei der Förderung für E-Autos. Diese seien deutlich umfangreicher ausgefallen, als noch im Mai erwartet, so Dataforce. Hinzu würden stark steigende Preise für Akkus und Strom kommen.
Hier ein kurzer Überblick zu den Änderungen bei der E-Auto-Förderung in 2023:
- Ab 1.1.2023 sinkt der von der BAFA ausgezahlte Zuschuss (Umweltbonus plus Innovationsprämie) für Batterie-elektrische Pkw um 2.000 Euro.
- Die Kaufprämie für Plug-In Hybride entfällt komplett.
- Ab September 2023 können mit wenigen Ausnahmen nur noch Privatkäufer die Prämie beantragen. Für Dienstwagen gibt es dann nur noch die geringere Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines BEVs oder PHEVs.
- Erstmals gibt es eine fixe Budgetobergrenze. 2023 werden maximal 2,1 Milliarden Euro ausgezahlt.
- Die Mindesthaltedauer steigt von 6 auf 12 Monate.
- Die Preisobergrenze richtet sich nach dem Listenpreis des Modells, für das die Prämie beantragt wird. Das heißt, ein Fahrzeug qualifiziert sich nicht länger automatisch für die Prämie, wenn es von der Baureihe ein Basismodell innerhalb der zulässigen Preisspanne gibt.
Für die Automarktexperten kommt die Kürzung der BEV-Förderung durch die Bundesregierung zu früh. Laut Dataforce bestehe noch immer eine große Lücke zwischen den Preisvorstellungen potenzieller Käufer und den tatsächlichen Listenpreisen für E-Autos. Seit diesem Jahr steigen die Preise sogar weiter, während der Kostenvorteil bei den Betriebskosten schrumpft. Es wäre besser, die Sätze erst dann zu kürzen, wenn sich die Preisdifferenz zu Verbrennern weiter verringert hat. Die Budgetgrenzen würden E-Auto-Interessenten zusätzlich verunsichern, da potenzielle Käufer befürchten müssen, dass bei Auslieferung die Fördertöpfe leer sind.