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Deutsche Post: Elektronische Einschreiben mit E-Post sind rechtssicher

Deutsche Post: Elektronische Einschreiben mit E-Post sind rechtssicher
Deutsche Post: Elektronische Einschreiben mit E-Post sind rechtssicher
Mit E-Post lassen sich jetzt auch elektronische Einschreiben rechtssicher versenden. Die Bundesnetzagentur qualifiziert die Deutsche Post als Diensteanbieter für Kündigungen, Fristsachen oder Ausschreibungen per Mausklick.

Wie die Deutsche Post heute in einer Unternehmensmeldung meldet, wurde die Deutsche Post von der Bundesnetzagentur als Vertrauensdiensteanbieter für die Zustellung elektronischer Einschreiben qualifiziert. Geschäftskunden können ab sofort beispielsweise Ausschreibungsprozesse, Vertragsabschlüsse oder Fristsachen über E-Post erledigen.

Die EU-Verordnung Nr. 910/2014, kurz eIDAS, der Europäischen Union legt den europaweit gültigen Rechtsrahmen für verschiedene elektronische Dienste fest. Die Regelungen umfassen unter anderem die Bereiche "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste". Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate.

Ziel dieser Verordnung ist es, durch die Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Durch diese RegelungenDadurch können Kunden vor Gericht nachweisen, dass das jeweilige Schreiben bzw. der tatsächlich geschriebene Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt versendet wurde und beim Empfänger eingegangen ist.

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Autor: Ronald Matta, 13.12.2017 (Update: 13.12.2017)