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Ping-Anrufe: Bundesnetzagentur dreht teuren Rückrufen den Geldhahn zu

Ping-Anrufe: Bundesnetzagentur dreht teuren Rückrufen den Geldhahn zu
Ping-Anrufe: Bundesnetzagentur dreht teuren Rückrufen den Geldhahn zu
Die Bundesnetzagentur geht jetzt rigoros gegen teure Rückrufe vor, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden. Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen eine kostenlose Preisansage vorschalten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA)schiebt den sogenannten Ping-Anrufen einen Riegel vor. Die BNetzA hat angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch die Abzock-Anrufe provoziert werden, verhindert werden. Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung bis spätestens 15. Januar 2018 für 22 Länder umsetzen.

Präsident Jochen Homann wird deutlich:

"Wir drehen den Geldhahn zu! Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor. Mit der von uns angeordneten Preisansagepflicht machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell der Täter wirtschaftlich unattraktiv und schaffen Transparenz für den Verbraucher."

So funktioniert die Abzocke

Die Lockanrufe haben einen teuren Rückruf zum Ziel. Das Handy klingelt nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel: einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren. Im Display erscheint in den aktuellen Fällen eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln könnte. So lässt sich die Vorwahl beispielsweise von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln. Das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern.

Preisansage für Hochpreisauslandsnummern

Die nun angeordnete Preisansage für auffällige Länder weist den Anrufer vor Beginn des kostspieligen Telefonats darauf hin, dass er eine hochpreisige ausländische Rufnummer angewählt hat. So kann der Verbraucher den Rückruf rechtzeitig abbrechen, ohne dass für ihn Kosten entstehen.

Betroffene Ländervorwahlen

Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung für folgende Ländervorwahlen umsetzen:

Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881).

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.  

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> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2017-12 > Ping-Anrufe: Bundesnetzagentur dreht teuren Rückrufen den Geldhahn zu
Autor: Ronald Matta,  4.12.2017 (Update:  4.12.2017)