Das deutsche Bundeskartellamt: Eine Behörde, die den eigenen Ansprüchen hinterherhechelt
Zunächst vorweg: Dies ist ein recht spontaner Meinungsartikel, der sich nach der Durchsicht des Jahresberichtes ergeben hat. Natürlich bin ich in die sicherlich komplizierten Prozesse derartiger Verfahren nicht eingebunden.
Dennoch ist es teils erschreckend, wie lange ganz offensichtliche Fehltritte von großen Unternehmen in „Verfahren“ laufen, ohne dass eine Entscheidung gefällt wird. Oftmals erübrigen sich notwendige Entscheidungen nach langer Verfahrenszeit oder die Behörde verleiht sich bei nach Jahren erfolgten Änderungen den Ruhm daran.
Angeschaut habe ich mir die laufenden Verfahren der Missbrauchsaufsicht gegen die großen Digitalkonzerne wie Apple, Amazon, Google, Microsoft, Meta und Co. Dabei ist die reine Anzahl an Verfahren sehr überschaubar. Seit Januar 2021 hat eine Gesetzesnovelle dem Kartellamt erweiterte Befugnisse erteilt. Verfahren gegen Digitalkonzerne laufen dabei in zwei Stufen ab: In der ersten Stufe muss die „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ des Unternehmens festgestellt werden. In der zweiten Stufe können „spezifischer Verhaltensweisen solcher Unternehmen“ untersagt werden.
Eine überragende marktübergreifende Bedeutung eines Unternehmens für den Wettbewerb scheint dabei gerade hinsichtlich der genannten Unternehmensriesen nicht übermäßig schwer festzustellen zu sein, immerhin hat man diese Phase bei quasi allen laufenden Verfahren bereits vor langer Zeit abgeschlossen. Beispielsweise erkannte man diese beim Google-Mutterkonzern Alphabet bereits am 31.12.2021. Dennoch laufen die Verfahren gegen Google Maps (Seit Februar 2022) sowie die Google-Datenverarbeitung (seit Mai 2021) teils seit über zwei Jahren, ohne dass eine Untersagung von „spezifischen Verhaltensweisen“ ausgesprochen wurde. Am 31. Dezember 2022 gab es immerhin eine Abmahnung gegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung.
Amazon wird vorgeworfen möglicherweise Einfluss auf Händlerpreise ausgeübt zu haben. Das Verfahren läuft seit Mai 2020, also seit über drei Jahren! Gleiches gilt für den Vorwurf Marktplatzhändler durch verschiedene Instrumente gezielt benachteiligt zu haben. Das bedeutet dann wohl auch, dass Amazon diese Praktiken seit über drei Jahren in Deutschland ungestraft fortsetzen kann, zumindest was das Bundeskartellamt betrifft.
Fast noch krasser ist der Blick auf das (oder besser die) Verfahren gegen Meta und die damalige Oculus Quest 2, heute Meta Quest 2. Die Verwendung der VR-Headsets war damals an den Zwang eines Facebook-Accounts gebunden, über den der Zuckerberg-Konzern fleißig die Daten seiner Nutzer abschöpfte. Ein Verfahren wurde im Dezember 2020 eröffnet. Als zwei Jahre später ohne irgendeine Entscheidung des Bundeskartellamtes Meta selbst den Facebook-Zwang, zugunsten eines Meta-Account-Zwangs, aufhob, gab es ein Update auf der Seite des Bundeskartellamtes: „Meta reagiert auf Bedenken des Bundeskartellamtes – VR-Brillen können künftig auch ohne Facebook-Konto genutzt werden“. Ahja, wegen der zwei Jahre währenden Bedenken des Bundeskartellamtes.
Zur Erinnerung: Jeder Tag, der entscheidungslos vergeht, eröffnet den Konzernen die Möglichkeit unrechtmäßige Praktiken weiter auszuüben, weiter persönliche Daten unrechtmäßig zu erheben und zu verarbeiten, vielleicht sogar zu verkaufen. Ja, das Digitalzeitalter schreitet schneller voran denn je, aber daran müssen sich die Gesetzgeber anpassen.