Notebookcheck Logo

DSGVO: Knuddels muss erstes Strafgeld zahlen

Teaser
Nach einem Datenleck muss der deutsche Chatanbieter 'Knuddels' als erstes Unternehmen in Deutschland ein Bußgeld zahlen, weil es gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU verstoßen hat.

Nachdem Anfang September 2018 bekannt wurde, dass dem deutschen Chatanbieter Knuddels bei einem Datenleck die Zugangsdaten von knapp 1,9 Millionen Kunden geklaut und veröffentlicht wurden, hat die Datenschutzbehörde des Landes Baden-Württemberg nun ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt. Damit ist Knuddels das erste deutsche Unternehmen, welches aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Bußgeld zahlen muss. Das Unternehmen ist mit 20.000 Euro deswegen so glimpflich davon gekommen, weil es zuvor umfassend bei der Aufklärung des Falles kooperiert hat und die Fehler anscheinend korrigiert hat. Dies erklärte der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg 'Stafan Brink' am Donnerstag.

Es bleibt sowohl in Deutschland, als auch in Europa insgesamt weiter spannend, ob und welche weiteren Unternehmen nach der neuen DSGVO in Zukunft Bußgelder bezahlen müssen. So kam beispielsweise erst kürzlich raus, dass Whatsapp eventuell die Rechte seiner Nutzer ignoriert, die nach der DSGVO garantiert werden.

Mit der DSGVO ist der Europäischen Union etwas gelungen, was vorher noch keiner geschafft hat. So wurden hier Regeln für den Datenschutz und Rechte für die Nutzer festgelegt, die noch deutlich über den eigentlichen Anwendungsbereich der Verordnung Anwendung finden. Es ist also quasi die erste globale Richtlinie, wenn es um Datenschutz geht. So profitieren beispielsweise auch Amerikaner von der Verordnung, da viele Unternehmen ihren amerikanischen Nutzern ähnliche Rechte einräumen, wie sie den europäischen Nutzern einräumen müssen.

Quelle(n)

static version load dynamic
Loading Comments
Diesen Artikel kommentieren / Antworten
Teilen Sie diesen Artikel, um uns zu unterstützen. Jeder Link hilft!
Mail Logo
> Notebook Test, Laptop Test und News > News > Newsarchiv > News 2018-11 > DSGVO: Knuddels muss erstes Strafgeld zahlen
Autor: Cornelius Wolff, 22.11.2018 (Update: 22.11.2018)