DSGVO: Whatsapp ignoriert Rechte der Nutzer
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Europäischen Union etwas gelungen, was zuvor noch keiner geschafft hat. Hier wurden Datenschutzregeln geschaffen, die nicht nur für den eigentlichen Geltungsbereich der Verordnung wirksam sind, sondern einen globalen Standard gesetzt haben, an welchen sich zu nehmend auch Firmen und ihre Angebote im Ausland orientieren.
Im Zuge dieser Datenschutzreform hat auch die Facebook-Tochter Whatsapp eine Anleitung veröffentlicht, wie man bei dem Konzern Widerspruch gegen die Weitergabe der eigenen Daten an Facebook einlegen könnte. Das Problem ist nur: Whatsapp scheint sich um diese Widersprüche nicht zu kümmern. Einem Bericht des Tech-Blogs Golem zufolge, hat Whatsapp solche Anfragen in der Vergangenheit teils beständig ignoriert. So kam es häufiger vor, dass Nutzer selbst Monate nach dem Einspruch noch keine Antwort des Dienstes erhalten haben, obwohl die gesetzliche Bearbeitungsfrist für solche Anfragen auf 2 Monate festgelegt ist.
Wenn Internetkonzerne länger für die Bearbeitung brauchen, bzw. gar nicht reagieren, kann man als Nutzer auch eine Beschwerde bei einer lokalen Datenschutzbehörde einlegen. Denn auch wenn Whatsapp eigentlich unter die irische Datenschutzbehörde fällt, kann man nach der DSGVO auch an einer lokalen Datenschutzbehörde Einspruch erheben. Dieser wird dann geprüft und von der Datenschutzbehörde in Absprache mit den irischen Behörden bearbeitet.
Interessant ist hierbei auch, dass viele Datenschützer, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg Johannes Caspar, der Ansicht sind, dass die Weitergabe der Daten prinzipiell nach der DSGVO verboten ist. Da allerdings, wie oben schon mal erwähnt, Whatsapp unter die Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde fällt, konnte dies bisher noch nicht durchgesetzt werden.