Bundesnetzagentur: Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Tage bekannt gegeben, keine Anordnungen oder sonstige Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen gegenüber Providern anzustreben - das kommt faktisch einer Aussetzung der Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten gleich.
Grund für die Aussetzung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster. In diesem stellte das Gericht fest, dass die Vorratsspeicherung EU-Recht verletzt, die im Eilverfahren ergangene Entscheidung gilt allerdings nur für den klagenden Provider SpaceNet. Nichtsdestotrotz erkennt die Bundesnetzagentur die Bedeutung der „über den Einzelfall hinausgehenden Begründung“ und will erst einmal den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens abwarten.
Somit müssen Provider vorerst keinerlei Verbindungsdaten erheben, Telefonica/O2, die Deutsche Telekom, 1&1 und Vodafone haben teils direkt, teils gegenüber Medien bereits angekündigt, die Speicherung bis zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes nicht durchzuführen.