Das Thema „Barrierefreiheit“ taucht in öffentlichen Diskussionen immer wieder auf und hat mittlerweile einen hohen Stellenwert eingenommen. So müssen öffentliche Gebäude und Websites in Deutschland allen Menschen zugänglich sein. Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ werden in Deutschland jetzt Unternehmen in die Pflicht genommen.
Webauftritte müssen barrierefrei sein
Das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ geht auf die „Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA)“ zurück und hat das Ziel, eine diskriminierungsfreie Teilhabe zu fördern. Hierzu nimmt das Gesetz private Dienstleister, Händler und Hersteller in die Pflicht. Diese müssen unter anderem ihre Produkte so anlegen, dass auch beeinträchtigte Menschen es kaufen können.
Ferner ist der Webauftritt so zu überarbeiten, dass die Inhalte allen Personen ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. Ein häufig genutztes Mittel stellt beispielsweise die „leichte Sprache“ dar. Laut eines Eintrags der Bundesregierung, handelt es sich hierbei um einen Sprachstil, der kurze Sätze mit einer visuellen Ausgestaltung verknüpft.
Darüber hinaus gilt das Gesetz für Software. So müssen Betriebssysteme wie Windows 11 (auf Amazon verfügbar) oder Android TV über Funktionen verfügen, mit denen Hemmnisse abgebaut werden. Halten sich Unternehmen nicht an die Regelungen, drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Dem VdK geht das Gesetz nicht weit genug
Technische Endgeräte, wie IPTV-Boxen, Router, Smartphones, Tablets oder Notebooks müssen ebenfalls über barrierefreie Funktionen verfügen und dürfen von Importeuren erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn diese die Anforderungen erfüllen. Einigen Verbänden (darunter der VdK) sieht in dem Gesetz allerdings nur eine „mutlose Minimalumsetzung“.
Als Beispiel dienen Bankautomaten: aktive Bankautomaten müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Wird stattdessen ein neuer, nicht-barrierefreier Bankautomat aufgestellt, gilt für diesen eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Dienstleister, die ihre Dienstleistungen mit oben genannter Hardware erbringen, haben noch bis um 27. Juni 2030 Zeit auf neuere Hardware umzusatteln.
Quelle(n)
Bundesregierung (Deutsch), BFSG via Versicherungsmagazin (Deutsch), Bildquelle: BFSG