Apple-Feldzug: Nun Tablet Xoom von Motorola im Fadenkreuz
Wie wir heute berichteten, wurden inzwischen auch Details aus dem „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“ beim Landgericht Düsseldorf in der Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung wegen dem angeblichen „Designklau“ und unlauteren Wettbewerb bekannt. Samsung kassierte vom Gericht ein Verkaufsverbot für die EU, davon ausgenommen lediglich die Niederlande.
Bis zu welchem Grad ein „ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken“ und einer flachen, klaren „Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt“, gepaart mit einer sichtbaren „Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche“ als „unterscheidungskräftige Elemente“ bei einem Tablet (!) dienen können, sei dahingestellt und müssen die Gerichte klären.
Aber dass auch „farbige Icons innerhalb des Displays“, wenn das Produkt eingeschaltet ist, bereits als individuelle Merkmale ausreichen sollen, um bei einem Tablet ein Alleinstellungsmerkmal beanspruchen zu können, das könnte Deutschland auch sehr bald zum Gespött der Weltöffentlichkeit werden lassen. Denn auch jedes andere Tablet und Smartphone weist vergleichbare Details auf.
Dem Antrag beim Landgericht Düsseldorf ist ebenfalls zu entnehmen, dass Apple kürzlich erfolgreich eine einstweilige Verfügung bei dem Gericht gegen die Jay-tech GmbH beantragt hatte, welche laut Apple ebenfalls das iPad kopiert haben soll (14c O 64/11). In dem Antrag heißt es weiter, dass die Antragstellerin ebenfalls ein Verfahren gegen das Produkt Motorola Xoom angestrengt hat. Eine Stellungnahme seitens Motorola steht noch aus.