Update | Amazons Türklingel gibt Videodaten ohne Gerichtsbeschluss an deutsche Polizei weiter
Update: Eine von Ring beauftragte Presseagentur hat uns kontaktiert und um Richtigstellung dieses Artikels gebeten. Demnach ist es ihnen wichtig klarzustellen, dass Ring in seinem Statement nicht zugegeben hat personenbezogene Daten an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Daher hier noch einmal die Original-Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorlag:
„Dringlichkeitsanträge (von Seiten der Ermittlungsbehörden, Anm. d. Redaktion) sind selten, und jeder Antrag wird von geschulten Fachleuten in unserer Rechtsabteilung genau geprüft. Wir legen die Messlatte für uns selbst in solchen Situationen sehr hoch und machen diese seltenen Ausnahmen nur, wenn die Zeit drängt und die Strafverfolgungsbehörden eine unmittelbare Bedrohung nachweisen können."
Was der Redakteur daraus schlussfolgert: Es gibt "seltene" Anfragen von Ermittlungsbehörden zur Herausgabe von Daten. Diese Dringlichkeitsanfragen werden bestmöglich bearbeitet und auf Dringlichkeit untersucht. Im positiven Bewertungsfall durch "geschulte" Unternehmensfachleute werden Daten herausgegeben, auch ohne richterlichen Beschluss. Letzteres möchte Ring nicht zugeben, es folgt jedoch zwangsweise aus dem Statement, vorausgesetzt natürlich, dass zumindest einige der Dringlichkeitsanfragen auch bewilligt werden.
Unsere Nachfragen und Bitte zur Klärung des Sachverhaltes beantwortete die beauftragte Agentur nur insofern, als dass sich Ring über das bereits erfolgte Statement hinaus nicht dazu äußern wird. Wieviele Anfragen es genau gab, wieviele davon bewilligt wurden, welche Daten dabei wann und wie an "Ermittlungsbehörden" floß, ist somit weiter unklar.
Originalartikel:
Auf eine Anfrage des Handelsblatts hat ein Sprecher von Amazon bestätigt, dass das Amazon-Tochterunternehmen Ring auch in Deutschland Dringlichkeitsprüfungen der Ermittlungsbehörden zur Herausgabe von sensiblen Daten ihrer Video-Türklingel (ab 60 Euro bei Amazon) durchführt. ohne die Zustimmung der Nutzer und ohne Gerichtsbeschluss. Der Sprecher gab zu Protokoll, dass Daten nur weitergegeben würden, „wenn die Strafverfolgung eine unmittelbare Bedrohung nachweisen kann und die Zeit drängt“.
Datenschutzbeauftragte halten dies für eine alarmierende Entwicklung und erwägen Datenschutzbeschwerden und Bußgelder gegen das Unternehmen. Kritik löst insbesondere die anlasslose und längere Speicherung sowie Verarbeitung der Aufnahmen ohne Einwilligung dar. Wer ein Ring-Produkt kauft, sollte sich im klaren sein, dass die privaten Aufnahmen auf firmeneigenen Servern gespeichert und ohne weitere Zustimmung verarbeitet werden.
Amazon hat es bislang vermieden genaue Angaben darüber bereit zu stellen wie oft derartige Dringlichkeitsanfragen in Deutschland erfolgen. Sie seien aber „selten“, so der Sprecher. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg warnt vor einem Missbrauch der vielen Daten, die Amazon bei seinen Kunden sammelt. Auch die Übernahme der Saugroboter-Firma Roomba wird in diesem Hinblick als sehr kritisch gesehen, erlaubt es Amazon doch noch weiter in das Privatleben seiner Kunden hinein zu schnüffeln.
Quelle(n)
Bild: Ring