X ändert ABGs und darf nun Nutzerdaten verkaufen
Die Social-Media-Plattform X, vormals bekannt als Twitter, hat ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) überarbeitet, sodass diese nun auch die Weitergabe von Kundendaten an Dritte erlauben. X kann Nutzerdaten also an Unternehmen verkaufen, die diese wiederum für ihre eigenen Zwecke verwenden dürfen – etwa für das Training ihrer KI-Modelle.
Diese ABG-Änderungen treten ab dem 15. November 2024 in Kraft und werden zunächst standardmäßig für alle Nutzer aktiviert sein. Die neue Datenschutzrichtlinie besagt:
„Wenn Sie sich nicht abmelden, können die Empfänger der Informationen diese in einigen Fällen zusätzlich zu den in der Datenschutzrichtlinie von X genannten Zwecken auch für ihre eigenen unabhängigen Zwecke verwenden, darunter beispielsweise zum Trainieren ihrer Modelle künstlicher Intelligenz.“
X steht in Bezug auf den Umgang mit Nutzerdaten schon seit einiger Zeit in der Kritik. Im Jahr 2023 wurde das Unternehmen, das sich mittlerweile in der Hand von Tesla- und Space X-Chef Elon Musk befindet, von der EU-Kommission wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Digital Services Act (DSA) gerügt. Es ging dabei um illegales Micro-Targeting für politische Werbung. Die neuesten Änderungen der AGB dürften die Debatte um den Schutz der Nutzerdaten weiter befeuern.
Opt-out-Option verfügbar, aber nicht standardmäßig
Nutzer haben die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Das muss allerdings aktiv geschehen, was wiederum voraussetzt, dass sich X-User überhaupt über die Weitergabe ihrer Daten im Klaren sind. Wenngleich bis zum 15. Oktober noch ein paar Tage Zeit sind, hat X bislang nicht preisgegeben, wo die Opt-out-Option zu finden sein wird.
Neue Strafmaßnahmen für externe Datensammler
Neben den Änderungen in der Datenschutzpolitik führt X auch schärfere Maßnahmen gegen externe Datensammler ein. Mit den neuen AGBs werden empfindliche Geldstrafen für die Nutzung von automatisierten Tools verhängt, die massenhaft Daten von der Social-Media-Plattform extrahieren. Wenn ein Account dabei erwischt wird, 1 Million Post innerhalb von 24 Stunden zu betrachten, werden 15.000 US-Dollar Strafe fällt – und nochmal so viel für jede weitere Million.
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Quelle(n)
X (ehemals Twitter) Ankündigung zu den Änderungen / AGBs