WinSIM: Preiserhöhung wegen Roaming-Abschaffung
Wer einen Handy-Vertrag über 2 Jahre abschließt, geht davon aus, dass sich beide Seiten für 24 Monate an die gegenseitig vereinbarten Bedingungen halten. Der eine zahlt den vereinbarten Preis, der andere liefert die abgemachte Leistung. Schwierig wird es, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, so wie jetzt auf dem Handy-Tarif-Markt mit der EU-weiten Roaming-Regelung. Die Drillisch-AG, die hinter dem Provider WinSim steht, hat in den letzten Tagen seine Kunden mit Emails und SMS aufgefordert sich doch die
"wichtigen Informationen zu Ihrem Mobilfunkvertrag"
anzuschauen. Ändert sich ein Vertrag während der Vertragslaufzeit, so besteht für beide Vertragspartner das Recht, die neuen Bedingungen nicht anzuerkennen und somit den Vertrag zu kündigen. Erhöht der Anbieter einseitig die Preise, führt das in der Regel dazu, dass die Kunden vom Vertrag zurücktreten. Um das zu verhindern, versucht WinSim seine Preiserhöhungen mit kostenlosen Auslandstelefonaten (Die sich aus der Gebührenverordnung ergeben.) schmackhaft zu machen:
"Denn ab Mitte Juni können Sie Ihren Tarif in allen 28 Ländern der Europäischen Union so nutzen wie in Deutschland. Die bis dahin geltenden EU-Aufschläge fallen weg. Sie telefonieren und surfen mobil ohne Mehrkosten. ... Der Preis für Ihren Mobilfunktarif mit Ihrer Rufnummer ändert sich ab dem 01.05.2017 um 2 Euro pro Monat.."
Das klingt erstmal positiv. Natürlich nur, wenn der Kunde die Rufnummer auch im Ausland nutzen will. Ansonsten zahlt der Vertragspartner einfach nur 2 Euro mehr für dieselbe Leistung. Interessanter ist, wie Drillisch die rechtliche Seite dieser einseitigen Vertragsänderung abhandelt:
"Sie brauchen nichts unternehmen. Ihr Vertrag wird automatisch für Sie umgestellt. Ihre Tariflaufzeit bleibt unverändert. ... Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Ihren Widerspruch bis einschließlich 30.04.2017 über den Menüpunkt "Widerspruch" in Ihrer persönlichen Servicewelt einlegen."
Dass Drillich auf die veränderten Bedingungen reagiert, ist nachvollziehbar. Die Art und Weiße erscheint jedoch fraglich. Denn die Vertragsänderungen sind nicht etwa direkt in der Email enthalten. Diese wird in der Service-Welt hinterlegt. Es sind mehrere Schritte notwendig, um herauszufinden, was eigentlich los ist. Schritte, die viele Nutzer nicht machen und erst nach Verstreichen der Widerspruchsfrist realisieren werden. Auch wird nicht auf ein Sonderkündigungsrecht bzw. die Folgen eines Widerspruchs eingegangen.
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