Whatsapp: Gericht untersagt Datenweitergabe deutscher Kunden an Facebook
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden: Vorerst ist es Whatsapp untersagt, Kundendaten aus Deutschland an seinen Mutterkonzern Facebook weiter zu geben, ohne dass der Kunde Wiederspruch einlegen kann. Facebook argumentierte vor Gericht, dass ihre Methoden des Datenaustausches in Irland legitim wären und da der Konzern seine Europazentrale in Dublin hat, müsse sich der Konzern auch nur an irisches Recht halten. Das Gericht hielt dagegen, dass in diesem Fall die Interessen der Kunden schwerer wiegen als die der Firmen. Allerdings betonte das Gericht auch, dass noch nicht hinreichend geklärt sei, ob in so einem Fall das deutsche Datenschutzrecht zur Anwendung kommt oder nicht. Facebook hat schon angekündigt gegen diese Entscheidung in Berufung gehen zu wollen.
Whatsapp wurde 2014 für 22 Milliarde Dollar von Facebook übernommen. Zu Beginn hieß es noch, dass es keinen Datenaustausch geben werde. Als dann allerdings Facebook 2016 ankündigte, dass man nun doch ausgewählte Informationen über das Nutzerverhalten austauschen will, trieb das die Datenschützer auf die Barrikaden, was zu einem EU-weiten Aussetzen des Datenaustausches führte.
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